Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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PS 4.5 Zeitliche Restriktionen<br />
D ABAKABA<br />
Beurteilungsskalen Die Tätigkeit zeichnet sich aus durch:<br />
und Stufen: 1) Fixierte, an <strong>die</strong> Person gebundene, nicht beeinflussbare Zeitraster<br />
(Stundenpläne)<br />
2) Nicht unterbrechbare, längerdauernde Teiltätigkeiten<br />
3) Einzuhaltende, nicht beeinflussbare Termine<br />
4) Zeitlich schlecht beeinflussbare bzw. zeitlich möglichst genau<br />
einzuhaltende Arbeitsabläufe<br />
5) Zeitlich nicht beeinflussbare Arbeitsabläufe bzw. zeitlich genau<br />
einzuhaltende Arbeitsabläufe<br />
Häufigkeit:<br />
1) Kommt nicht vor bzw. ist untypisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
2) Ist typisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
Stufe 1): Jede Tätigkeit spielt sich im Rahmen gewisser Zeitraster<br />
ab (Arbeitsbeginn und -ende, Ladenöffnungszeiten, Dienstpläne<br />
usw.). Solche Zeitraster betreffen nur Anfang und Ende<br />
der Arbeitszeit und damit <strong>die</strong> meisten ArbeitnehmerInnen. Handelt<br />
es sich hingegen um Stundenpläne, z.B. im Schul<strong>die</strong>nst,<br />
müssen <strong>die</strong>se vom Lehrpersonal strikte eingehalten werden. Sie<br />
lassen sich kurzfristig (z.B. während eines Semesters) nicht ändern,<br />
<strong>die</strong> Ferien lassen sich nicht frei wählen usw. (dass Lehrer-<br />
Innen gewisser Schulstufen sehr viel mehr Ferien haben als<br />
andere ArbeitnehmerInnen, darf hier nicht Gegenstand der<br />
Beurteilung sein, sondern kann anderweitig berücksichtigt werden<br />
– z.B. durch eine Reduktion des lohnrelevanten Arbeitspensums,<br />
was aber <strong>die</strong> Arbeitsbewertung nicht beeinflusst).<br />
Stufe 2): Es gibt Teiltätigkeiten, z.B. in Labors oder im Rettungswesen,<br />
<strong>die</strong> sich – einmal begonnen – nicht mehr unterbrechen<br />
lassen. Sofern <strong>die</strong>s dazu führen kann, dass das Tagesarbeitsende<br />
kaum pünktlich eingehalten werden kann, ist eine Einstufung<br />
möglich.<br />
Stufe 3): Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung sind häufig<br />
an nicht beeinflussbare, von aussen bestimmte und nicht verschiebbare<br />
Termine gebunden (z.B. <strong>die</strong> Erstellung von Weisungen<br />
zuhanden der Regierung). Dies kann dazu führen, dass<br />
<strong>die</strong> betroffene Person möglicherweise an einem Wochenende<br />
arbeiten muss (ob <strong>die</strong>se Zeit kompensiert werden kann oder<br />
nicht, hat auf <strong>die</strong> Art der Beeinträchtigung keinen Einfluss und<br />
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