Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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D ABAKABA<br />
Bereich: Verantwortung<br />
P 4.14 Spezielle Hygienevorschriften<br />
Blickwinkel: Anforderung und Zeitanteil<br />
Diese Beeinträchtigung kommt im Medizinalbereich und bei<br />
der Herstellung hygienisch anspruchsvoller Produkte (Nahrungsmittel,<br />
Mikroelektronik usw.) vor. Als Kriterium kann das Berücksichtigenmüssen<br />
von Schutzmassnahmen gegen Selbst- und/<br />
oder Fremdinfektion und/oder -verschmutzung herangezogen<br />
werden.<br />
P 4.15 Spezifische Umgebungsbedingungen<br />
Es ist nicht auszuschliessen, dass <strong>für</strong> einzelne Funktionen noch<br />
andere als <strong>die</strong> obenstehenden beeinträchtigenden Umgebungsbedingungen<br />
vorkommen können. Diese können unter P 4.15<br />
aufgeführt und bewertet werden.<br />
V 1 Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Arbeitsergebnisse<br />
anderer Personen<br />
Operationalisierung: Führungs-, Ausbildungs- und Assistenzfunktionen<br />
Beurteilungsskalen Art der Verantwortung:<br />
und Stufen: 1) Führungsfunktion mit 1 bis 5 direkt unterstellten Personen<br />
ohne Führungsfunktionen<br />
2) Führungsfunktion mit mehr als 5 direkt unterstellten Personen ohne<br />
oder mit bis zu 3 direkt unterstellten Personen mit Führungsfunktionen<br />
3) Führungsfunktion mit mehr als 3 direkt unterstellten Personen<br />
mit Führungsfunktionen<br />
4) Ausbildungsfunktion <strong>für</strong> PraktikantInnen, Lehrpersonal usw.<br />
5) Funktion als LehrmeisterIn<br />
6) Betreuungs-, Assistenz- und AVOR-Funktionen:Verantwortung <strong>für</strong><br />
Termine, Arbeitsorganisation usw. anderer, nicht unterstellter Personen<br />
Dauer:<br />
1) Kommt nicht vor<br />
2) Bis zu 1/3 der Arbeitszeit<br />
3) 1/3 bis 2/3 der Arbeitszeit<br />
4) Mehr als 2/3 der Arbeitszeit