Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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V 4 Verantwortung <strong>für</strong> den Schutz der Umwelt<br />
Bereich: Verantwortung<br />
Blickwinkel: Beeinträchtigung und Zeitanteil<br />
Operationalisierung: Risiko <strong>für</strong> Fehler mit umweltschädigender Wirkung<br />
Beurteilungsskalen Art der Verantwortung:<br />
und Stufen: 1) Bei Fehlern Umweltschäden möglich<br />
Risiko:<br />
1) Kommt nicht vor<br />
2) Geringes Risiko<br />
3) Mittleres Risiko<br />
4) Grosses Risiko<br />
D ABAKABA<br />
Bei den meisten Arbeitstätigkeiten lassen sich Vorkehrungen<br />
zum Umweltschutz nicht mehr wegdenken. Die Tatsache, dass<br />
sie unter Umständen nicht befolgt werden, reicht aber <strong>für</strong> eine<br />
Einstufung unter <strong>die</strong>sem Merkmal nicht aus. Bewertet werden<br />
hingegen Tätigkeiten, bei denen Fehler – auch wenn sie sofort<br />
bemerkt werden – Umweltschädigungen bewirken können (Führen<br />
von Tanklastzügen, Be<strong>die</strong>nung der Apparaturen in Kehrichtverbrennungsanlagen,<br />
Feuerwehr<strong>die</strong>nst usw.). Bei Beauftragten<br />
<strong>für</strong> Umweltschutz z.B. oder im Forstingenieurwesen ist zwar<br />
der Umweltschutz ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsinhaltes.<br />
Die <strong>die</strong>sbezügliche Verantwortung wirkt sich aber einerseits<br />
nicht als Beeinträchtigung aus, und anderseits ist das<br />
Risiko <strong>für</strong> Umweltschäden als Folge momentaner Unachtsamkeit<br />
nicht vorhanden, so dass solche Funktionen trotz ihres Bezuges<br />
zum Umweltschutz <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses Merkmal keine Punkte erhalten.<br />
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