Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 100 -<br />
„Feine Tierhaare sind im Allgemeinen weicher und weniger gekräuselt als Wolle. Die Haare<br />
des Alpaka, Lama, Vikunja, des Kamels, des Jak, der Angora- (Mohair-), Kaschmir- oder<br />
ähnlicher Ziegen oder der Angorakaninchen werden im Allgemeinen zu Garnen versponnen;<br />
sie werden auch <strong>zur</strong> Fertigung von Perücken und zum Herstellen von Puppenperücken<br />
verwendet. Die anderen feinen Tierhaare werden fast niemals versponnen und dienen<br />
vorzugsweise zum Herstellen feiner Filze oder als Polster- und Füllmaterial.“<br />
Nach der Randzahl 13.0 wird folgender Text angefügt:<br />
„Zu Unterposition 5102 11:<br />
Im Sinne der Unterposition 5102 11 bedeutet die Bezeichnung „von Kaschmirziegen<br />
(Cashmere)“ die feinen weichen Haare der Unterwolle (downy fleece) von Ziegen oder<br />
Zickeln, die ursprünglich aus Kaschmir stammen aber heute auch in verschiedenen anderen<br />
Regionen der Welt gezüchtet werden. Für die Anwendung dieser Unterposition ist die<br />
Region, in der die Tiere gezüchtet worden sind, nicht von Bedeutung.“<br />
Position 5105<br />
Nach der Randzahl 14.0 wird folgender Text angefügt:<br />
„Zu Unterposition 5105 31:<br />
Die <strong>Erläuterungen</strong> zu Unterposition 5102 11 gelten sinngemäß.“<br />
Kapitel 56<br />
Position 5608<br />
Die Randzahlen 08.0 und 09.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Nicht zu dieser Position gehören:<br />
a) Netze, als Meterware, die durch Häkeln hergestellt sind (Pos. 6002 bis 6006).“<br />
Kapitel 58<br />
Position 5804<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als<br />
Meterware, Streifen oder als Motiv, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002<br />
bis 6006“<br />
Position 5808<br />
Die Randzahl 33.0 wird durch folgenden Text ersetzt: