30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 100 -<br />

„Feine Tierhaare sind im Allgemeinen weicher und weniger gekräuselt als Wolle. Die Haare<br />

des Alpaka, Lama, Vikunja, des Kamels, des Jak, der Angora- (Mohair-), Kaschmir- oder<br />

ähnlicher Ziegen oder der Angorakaninchen werden im Allgemeinen zu Garnen versponnen;<br />

sie werden auch <strong>zur</strong> Fertigung von Perücken und zum Herstellen von Puppenperücken<br />

verwendet. Die anderen feinen Tierhaare werden fast niemals versponnen und dienen<br />

vorzugsweise zum Herstellen feiner Filze oder als Polster- und Füllmaterial.“<br />

Nach der Randzahl 13.0 wird folgender Text angefügt:<br />

„Zu Unterposition 5102 11:<br />

Im Sinne der Unterposition 5102 11 bedeutet die Bezeichnung „von Kaschmirziegen<br />

(Cashmere)“ die feinen weichen Haare der Unterwolle (downy fleece) von Ziegen oder<br />

Zickeln, die ursprünglich aus Kaschmir stammen aber heute auch in verschiedenen anderen<br />

Regionen der Welt gezüchtet werden. Für die Anwendung dieser Unterposition ist die<br />

Region, in der die Tiere gezüchtet worden sind, nicht von Bedeutung.“<br />

Position 5105<br />

Nach der Randzahl 14.0 wird folgender Text angefügt:<br />

„Zu Unterposition 5105 31:<br />

Die <strong>Erläuterungen</strong> zu Unterposition 5102 11 gelten sinngemäß.“<br />

Kapitel 56<br />

Position 5608<br />

Die Randzahlen 08.0 und 09.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Netze, als Meterware, die durch Häkeln hergestellt sind (Pos. 6002 bis 6006).“<br />

Kapitel 58<br />

Position 5804<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als<br />

Meterware, Streifen oder als Motiv, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002<br />

bis 6006“<br />

Position 5808<br />

Die Randzahl 33.0 wird durch folgenden Text ersetzt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!