30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 82 -<br />

Hierher gehören daher insbesondere gebrauchsfertig zugerichtete Leder (ausgenommen<br />

Leder der Position 4114) von Schweinen, Kriechtieren (Eidechsen, Schlangen, Krokodilen<br />

usw.), Antilopen, Kängurus, Rehen, Gämsen, Rentieren, Elchen, Elefanten, Kamelen,<br />

Flusspferden, Hunden, von Fischen und anderen Meerestieren.<br />

Nicht zu dieser Position gehört das handelsüblich als „Doeskin“ bekannte Leder. Es ist<br />

waschbares Leder – aus gespaltenem Lammfell hergestellt - , das mit Formaldehyd oder Öl<br />

gegerbt wurde (Pos. 4112 oder 4114).<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder<br />

und metallisierte Leder (Pos. 4114).<br />

b) Schnitzel und andere Abfälle von Leder (Pos. 4115).<br />

c) Nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 43)“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!