Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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„Desinfektionsmittel werden z. B. in Krankenhäusern zum Reinigen der Wände usw. oder<br />
zum Sterilisieren von Instrumenten verwendet. Sie werden auch in der Landwirtschaft zum<br />
Beizen von Saatgut und bei der Herstellung von Tierfutter verwendet, um unerwünschte<br />
Mikroorganismen zu hemmen.“<br />
Position 3811<br />
Nach der Randzahl 05.0 wird folgender Text eingefügt:<br />
„Zu dieser Position gehören nicht Schlämme von verbleiten Antiklopfmitteln aus Vorratstanks<br />
für verbleite Antiklopfmittel, die sich im wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und<br />
Eisenoxid zusammensetzen (Pos. 2620).“<br />
Die Randzahl 31.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„2) auf der Grundlage von Polyethern (Poly(oxyethylen) (Polyethylenglykol) oder<br />
Poly(oxypropylen) (Polypropylenglykol));“<br />
Position 3812<br />
In den Randzahlen 08.0 und 12.0 wird jeweils die Angabe ‚Polyvinylchlorid‘ ersetzt durch<br />
‚Poly(vinylchlorid)‘.<br />
Position 3814<br />
Positionswortlaut:<br />
Im Positionswortlaut wird die Angabe „Lösungs-„ ersetzt durch „Löse-„.<br />
Position 3816<br />
In Randzahl 06.0 wird die Angabe ‚Stampfmassen‘ ersetzt durch ‚ Stampfmassen, andere als<br />
Dolomitstampfmassen‘.