30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 97 -<br />

In der Randzahl 23.0 wird die Angabe „Anmerkung 8“ durch „Anmerkung 9“ ersetzt.<br />

Position 4817<br />

Die Randzahl 05.1 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Nicht hierher gehören Korrespondenzkarten, es sei denn, sie weisen büttengeränderte oder<br />

vergoldete oder abgerundete Ecken auf oder sie sind bedruckt oder derart bearbeitet, dass<br />

sie eindeutig als Schreibwaren erkennbar sind. Schlichte Karten, die nicht so bearbeitet<br />

wurden, sind je nachdem in die Position 4802, 4810, 4811 oder 4823 ein<strong>zur</strong>eihen.“<br />

Die Randzahlen 08.0 und 09.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„a) Briefpapier, auch gefaltet oder bedruckt, auch in Schachteln oder Päckchen (Pos.<br />

4802, 4810 oder 4811, je nachdem).<br />

b) Briefpapierblöcke, Notizblöcke usw. der Position 4820.“<br />

Position 4820<br />

In der Randzahl 01.0 wird die Angabe „Anmerkung 9“ durch „Anmerkung 10“ ersetzt.<br />

In der Randzahl 11.0 wird die Angabe „4823“ ersetzt durch „4802, 4810, 4811 oder 4823, je<br />

nachdem“.<br />

Position 4823<br />

Die Randzahlen 01.0 und 09.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„ A) Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die nicht von<br />

einer vorstehend genannten Position dieses Kapitels erfasst werden:<br />

- in Streifen oder Rollen von 36 cm oder weniger;<br />

- in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite<br />

mehr als 36 cm messen;<br />

- in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten.<br />

Jedoch verbleiben Papiere und Pappen in Streifen oder Rollen oder in quadratischen<br />

oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, in den Positionen 4802, 4810 und 4811.<br />

B) Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern,<br />

die weder von einer der vorstehend genannten Positionen dieses Kapitels erfasst werden,<br />

noch von Anmerkung 2 zu diesem Kapitel ausgenommen sind.“<br />

Die Randzahl 11.0 wird gestrichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!