Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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In der Randzahl 13.0 wird die Angabe „gebaut“ ersetzt durch „bestimmt“.<br />
Position 8705<br />
Positionswortlaut:<br />
Im Positionswortlaut wird die Angabe „nicht hauptsächlich <strong>zur</strong> Personen- oder<br />
Güterbeförderung gebaut“ ersetzt durch „ihrer Beschaffenheit nach nicht<br />
hauptsächlich <strong>zur</strong> Personen- oder Güterbeförderung bestimmt“.<br />
Position 8713<br />
Positionswortlaut:<br />
Im Positionswortlaut wird die Angabe „Kranke und Körperbehinderte“ ersetzt durch<br />
„Behinderte“.<br />
Die Randzahl 01.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Zu dieser Position gehören Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit<br />
nach speziell zum Befördern von Behinderten bestimmt sind, auch mit Vorrichtung <strong>zur</strong><br />
mechanischen Fortbewegung.“<br />
In der Randzahl 02.0 wird der zweite Satz durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Die Rollstühle und anderen Fahrzeuge für Behinderte werden mit der Hand geschoben oder<br />
direkt mit den Händen durch Drehen der Räder fortbewegt.“<br />
In der Randzahl 04.1 wird die Angabe „Körperbehinderten“ ersetzt durch „Behinderten“.<br />
Position 8714<br />
In der Randzahl 01.1 wird die Angabe „Kranke und Körperbehinderte“ ersetzt durch<br />
„Behinderte“.<br />
In der Randzahl 05.1 wird die Angabe „oder Fahrzeuge für Kranke und Körperbehinderte<br />
sowie Teile davon“ ersetzt durch „, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte“.<br />
In der Randzahl 28.0 wird die Angabe „Kranke und Körperbehinderte“ ersetzt durch<br />
„Behinderte“.<br />
Kapitel 88<br />
Position 8804