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Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

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Kapitel 13<br />

Position 1302<br />

- 5 -<br />

In der Randzahl 04.0 wird folgender Text angefügt:<br />

„Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr sind von<br />

dieser Position ausgeschlossen (siehe Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel).“<br />

Kapitel 15<br />

Position 1514<br />

Positionswortlaut:<br />

Im Positionswortlaut wird die Angabe „Rüböl (Raps- und Rübsenöl)“ ersetzt durch „Rapsund<br />

Rübsenöl“.<br />

Die Randzahl 03.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Diese Öle weisen im allgemeinen einen hohen Gehalt an Erucasäure auf. Zu dieser Position<br />

gehören auch Raps- und Rübsenöle mit geringem Gehalt an Erucasäure (die aus Samen<br />

besonders gezüchteter Raps- und Rübsenlinien gewonnen werden, deren Samenöl einen<br />

geringen Gehalt an Erucasäure aufweist), wie z. B. Öl von Canola oder den europäischen<br />

„Doppel-Null“-Raps und -Rübsen.“<br />

Kapitel 18<br />

Allgemeines<br />

Die Randzahl 04.1 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />

„c) Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, mit einem<br />

Gehalt an Kakao von weniger als 40 GHT, berechnet auf das vollständig entfettete<br />

Erzeugnis und Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, mit<br />

einem Gehalt an Kakao von weniger als 5 GHT, berechnet auf das vollständig entfettete<br />

Erzeugnis der Position 1901.“<br />

Kapitel 19<br />

Allgemeines<br />

Die Randzahl 01.1 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Zu diesem Kapitel gehört eine Reihe von Erzeugnissen, im allgemeinen als Lebensmittel<br />

verwendet, die entweder unmittelbar aus Getreide des Kapitels 10, aus Erzeugnissen des<br />

Kapitels 11 oder aus <strong>zur</strong> Ernährung dienenden Mehlen, Grießen oder Pulvern pflanzlichen<br />

Ursprungs anderer Kapitel (Mehl, Grütze, Grieß und Stärke von Getreide sowie Mehl, Grieß

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