30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 139 -<br />

Schutzbekleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen,<br />

Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).<br />

Kapitel 43<br />

Anmerkung 2 c):<br />

2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:<br />

c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die<br />

aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position<br />

4203);<br />

Kapitel 48<br />

Neue Anmerkung 1:<br />

1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die<br />

Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die<br />

Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.<br />

Anmerkung 1 wird Anmerkung 2.<br />

In Anmerkung 2 (neu: 3) wird „Anmerkung 6“ ersetzt durch „Anmerkung 7“.<br />

Anmerkung 3 wird Anmerkung 4.<br />

Neue Anmerkung 5:<br />

5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papiere und Pappen von<br />

der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu<br />

anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für<br />

Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die<br />

hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in<br />

einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen<br />

wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:<br />

- Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 15o g oder weniger haben:<br />

a) einen Gehalt an Fasern von 1o GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder<br />

chemisch - mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden und<br />

(Rest der bisherigen Anmerkung 4 als Anmerkung 5 unverändert).<br />

Anmerkungen 5 und 6 werden Anmerkungen 6 und 7.<br />

Neue Anmerkung 8:<br />

8. Zu den Positionen 4801 und 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte<br />

und Vliese aus Zellstofffasern:<br />

a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!