30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 117 -<br />

wird die Wirkung der Druckluft manchmal durch eine hydraulische Vorrichtung unterstützt<br />

(hydro- oder ölpneumatische Werkzeuge).<br />

Derartige Werkzeuge gehören nur dann zu dieser Position, wenn sie von Hand geführt<br />

werden können. Der Begriff „Werkzeuge, von Hand zu führen“ erfasst Werkzeuge, die ihrer<br />

Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, während der Verwendung in der Hand gehalten zu<br />

werden, und auch schwerere Werkzeuge (wie z.B. Erdstampfer), die tragbar sind, d.h. die<br />

vom Benutzer, insbesondere im Verlauf der Arbeit, von Hand angehoben und bewegt<br />

werden können, und die außerdem ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, während<br />

der Verwendung mit der Hand betätigt und geführt zu werden. Zur Erleichterung der Arbeit<br />

werden derartige Werkzeuge manchmal mit Hilfshaltevorrichtungen (Dreibeinen,<br />

pneumatischen Stützen, Seilaufhängevorrichtungen usw.) verwendet.<br />

Jedoch haben bestimmte von Hand zu führende Werkzeuge auch Befestigungsvorrichtungen,<br />

die es ermöglichen, sie vorübergehend an einer Haltevorrichtung (Ständer) zu<br />

befestigen. Vorausgesetzt dass die Werkzeuge im Wesentlichen „von Hand zu führen“ sind,<br />

wie vorstehend beschrieben, verbleiben sie einschließlich der Haltevorrichtung in dieser<br />

Position, wenn sie mit ihr gemeinsam gestellt werden.<br />

Manche der Werkzeuge dieser Position sind mit Hilfsvorrichtungen ausgestattet (z.B. mit<br />

einer Absaugvorrichtung mit Staubsack zum Auffangen des Staubes während des<br />

Arbeitsvorgangs).<br />

Nicht zu dieser Position gehören Werkzeuge, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe usw.<br />

offensichtlich nicht wie vorstehend beschrieben von Hand geführt werden können.<br />

Ausgenommen sind auch, selbst wenn sie tragbar sind, Werkzeuge, die mit einer<br />

Grundplatte oder einer anderen Vorrichtung zum Befestigen an der Wand, an einer<br />

Werkbank, auf dem Boden usw. ausgestattet sind oder auf Schienen laufen (z.B.<br />

Schwellenbehau- oder Scwellenbohrmaschinen für den Gleisbau).<br />

Nicht zu dieser Position gehören außerdem Zusammenstellungen, die aus einem<br />

Werkzeughalter mit einem oder mehreren Werkzeugen und einem davon getrennten<br />

Kolbenverbrennungsmotor mit Fremzündung oder einem davon getrennten Elektromotor mit<br />

flexibler Welle bestehen. Der Werkzeughalter gehört <strong>zur</strong> Position 8466, der Motor mit seiner<br />

flexiblen Welle gehört fallweise <strong>zur</strong> Position 8407 oder 8501. Die Werkzeuge werden nach<br />

eigener Beschaffenheit eingereiht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!