30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 84 -<br />

Der verwendete Lack kann auch pigmentiert sein auf der Grundlage von:<br />

a). Pflanzlichen Trockenölen (im Allgemeinen Leinöl);<br />

b). Cellulosederivaten (z.B. Nitro-Cellulose);<br />

c). Synthetischen Erzeugnissen (auch thermoplastischen), hauptsächlich Polyurethanen.<br />

Die vorgefertigte Kunststofffolie, mit der das Leder überzogen ist, ist im Allgemeinen aus<br />

Polyurethanen oder Polyvinylchlorid.<br />

Die Oberfläche der Produkte muss nicht unbedingt glatt sein. Sie kann auch geprägt sein,<br />

um bestimmte Felle ( Krokodil-, Eidechsenleder usw.) nachzuahmen oder sie kann<br />

künstlich gefältelt, gerippt oder genarbt sein. Sie muss jedoch immer ein hochglänzendes<br />

spiegelähnliches Aussehen haben.<br />

Der Überzug oder die Folie darf eine Dicke von 0,15 mm nicht überschreiten.<br />

Hierher gehört auch Leder, das mit einer Anstrichfarbe oder einem Lack aus Pigmenten<br />

(einschließlich Blättern aus Glimmer, Kiesel oder ähnlichen Blättchen) bestrichen oder<br />

überzogen ist, um dem Leder einen metallischen Glanz zu geben. Die Pigmente sind<br />

durch ein Bindemittel, z.B. Kunststoff oder pflanzliches Trockenöl, gebunden<br />

(„Nachahmung von metallisiertem Leder“).<br />

2. Folienkaschiertes Leder, d.h. Leder, das mit einer vorgefertigten Kunststoffolie mit einer<br />

Dicke von mehr als 0,15 mm aber weniger als die Hälfte der Gesamtdicke beschichtet ist<br />

und das glänzende spiegelähnliche Aussehen von Lackleder hat (Leder, das mit einer<br />

vorgefertigten Kunststoffolie mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm aber nicht weniger als<br />

der Hälfte der Gesamtdicke beschichtet ist, gehört in das Kapitel 39.).<br />

3. Metallisierte Leder, d.h. Leder, die mit Metallpulver oder Metallfolien (Silber, Gold, Bronze,<br />

Aluminium usw.) überzogen sind.<br />

Lackiertes oder metallisiertes rekonstituiertes Leder gehört zu Position 4115.“<br />

Position 4115<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in<br />

Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder,<br />

Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht <strong>zur</strong> Herstellung von<br />

Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!