Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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Der verwendete Lack kann auch pigmentiert sein auf der Grundlage von:<br />
a). Pflanzlichen Trockenölen (im Allgemeinen Leinöl);<br />
b). Cellulosederivaten (z.B. Nitro-Cellulose);<br />
c). Synthetischen Erzeugnissen (auch thermoplastischen), hauptsächlich Polyurethanen.<br />
Die vorgefertigte Kunststofffolie, mit der das Leder überzogen ist, ist im Allgemeinen aus<br />
Polyurethanen oder Polyvinylchlorid.<br />
Die Oberfläche der Produkte muss nicht unbedingt glatt sein. Sie kann auch geprägt sein,<br />
um bestimmte Felle ( Krokodil-, Eidechsenleder usw.) nachzuahmen oder sie kann<br />
künstlich gefältelt, gerippt oder genarbt sein. Sie muss jedoch immer ein hochglänzendes<br />
spiegelähnliches Aussehen haben.<br />
Der Überzug oder die Folie darf eine Dicke von 0,15 mm nicht überschreiten.<br />
Hierher gehört auch Leder, das mit einer Anstrichfarbe oder einem Lack aus Pigmenten<br />
(einschließlich Blättern aus Glimmer, Kiesel oder ähnlichen Blättchen) bestrichen oder<br />
überzogen ist, um dem Leder einen metallischen Glanz zu geben. Die Pigmente sind<br />
durch ein Bindemittel, z.B. Kunststoff oder pflanzliches Trockenöl, gebunden<br />
(„Nachahmung von metallisiertem Leder“).<br />
2. Folienkaschiertes Leder, d.h. Leder, das mit einer vorgefertigten Kunststoffolie mit einer<br />
Dicke von mehr als 0,15 mm aber weniger als die Hälfte der Gesamtdicke beschichtet ist<br />
und das glänzende spiegelähnliche Aussehen von Lackleder hat (Leder, das mit einer<br />
vorgefertigten Kunststoffolie mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm aber nicht weniger als<br />
der Hälfte der Gesamtdicke beschichtet ist, gehört in das Kapitel 39.).<br />
3. Metallisierte Leder, d.h. Leder, die mit Metallpulver oder Metallfolien (Silber, Gold, Bronze,<br />
Aluminium usw.) überzogen sind.<br />
Lackiertes oder metallisiertes rekonstituiertes Leder gehört zu Position 4115.“<br />
Position 4115<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in<br />
Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder,<br />
Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht <strong>zur</strong> Herstellung von<br />
Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl“