Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 77 -<br />
Prozessen (wie der Pergament- oder Rohhautkonservierung) unterzogen worden, noch<br />
dürfen sie zugerichtet sein.“<br />
Position 4103<br />
Die Randzahlen 01.0 bis 12.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Zu dieser Position gehören:<br />
A) Alle enthaarten, rohen Häute und Felle, andere als solche der Positionen 4101 oder<br />
4102. Hierher gehören Vogelbälge, deren Federn oder Daunen entfernt worden sind, und<br />
Fisch- und Reptilienhäute und enthaarte Felle von Ziegen oder Zickeln (einschließlich<br />
solcher aus dem Yemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln).<br />
B) Rohe Häute und Felle, nichtenthaart (behaart), ausschließlich von folgenden Tieren:<br />
1. Ziegen oder Zickeln (ausgenommen solche aus dem Yemen oder von mongolischen<br />
oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln).<br />
2. Schweinen (einschließlich Pekaris).<br />
3. Gämsen und Gazellen.<br />
4. Elchen, Rentieren, Hirschen und Rehen.<br />
5. Hunden.<br />
Diese rohen Häute und Felle können frisch (grün) sein oder durch Salzen, Trocknen,<br />
Äschern oder Pickeln oder andere Methoden kurzfristig fäulnisunempfindlich gemacht<br />
worden sein (siehe die <strong>Erläuterungen</strong> zu Position 4101). Sie können auch gereinigt,<br />
gespalten oder geschabt sein, oder einem Gerb- (einschließlich Vorgerbungs-) prozess<br />
unterzogen worden sein, dürfen jedoch weder dauerhaft gegerbt oder gleichwertigen<br />
Prozessen (wie der Pergament- oder Rohhautkonservierung) unterzogen worden, noch<br />
dürfen sie zugerichtet sein.<br />
Nicht zu dieser Position gehören:<br />
a) Genießbare Häute, nicht gegart, von Tieren (Kapitel 2) oder Fischen (Kapitel 3). (In<br />
gegartem Zustand gehören diese Häute zu Kapitel 16).<br />
b) Schnitzel und ähnliche Abfälle von rohen Häuten und Fellen (Pos. 0511).<br />
c) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen der Positionen 0505 oder<br />
6701.“<br />
Position 4104<br />
Neuer Positionswortlaut: