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Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

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e) Konfektionierte Waren nach den Regelungen der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI (siehe<br />

auch Teil II der <strong>Erläuterungen</strong> zum Harmonisierten System zum Abschnitt XI.).“<br />

Position 6006<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Andere Gewirke und Gestricke“<br />

Folgende <strong>Erläuterungen</strong> werden angefügt:<br />

„Zu dieser Position gehören die nicht in den zuvor genannten Positionen dieses Kapitels<br />

erfassten Gewirke und Gestricke.<br />

Hierher gehören z.B. Kuliergewirke und –gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm ohne<br />

Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder<br />

Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Die <strong>Erläuterungen</strong> zum Harmonisierten System zu<br />

diesem Kapitel erklären die Bedeutung von „Kuliergewirken“ und „Kuliergestricken“ (siehe<br />

Allgemeines, Teil A, I beziehungsweise B).<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in<br />

Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005).<br />

b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 5807)<br />

c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810.<br />

d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z.B. getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen<br />

versehene Gewirke und Gestricke der Positionen 5903 oder 5907, kautschutierte<br />

Gewirke und Gestricke der Position 5906 und Dochte, oder Gewirke für Glühstrümpfe,<br />

der Position 5908.<br />

e) Konfektionierte Waren nach den Regelungen der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI (siehe<br />

auch Teil II der <strong>Erläuterungen</strong> zum Harmonisierten System zum Abschnitt XI.)“<br />

Kapitel 61<br />

Position 6110<br />

Nach der Randzahl 03.0 wird folgender Text angefügt:<br />

„Zu Unterposition 6110 12:<br />

Die <strong>Erläuterungen</strong> zu Unterposition 5102 11 gelten sinngemäß.“<br />

Position 6111<br />

Die Randzahl 02.1 wird durch folgenden Text ersetzt:

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