Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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Waren werden als Rohhäute („rawhide“) bezeichnet) und sind zum Herstellen von<br />
Zahnrädern und anderen Maschinenteilen, Werkzeugen, Reiseartikeln usw. bestimmt.<br />
IV. Sämischleder; Lackleder und folien-kaschierte Leder; metallisierte Leder (Pos.<br />
4114).<br />
Position 4114 beinhaltet spezielle Leder, die im Positionstext genannt sind und in speziellen<br />
Bearbeitungsverfahren hergestellt werden. Die Position umfasst daher Schaf- und<br />
Lammfelle, die mit Öl gegerbt und zu Sämischleder (chamois) (einschließlich<br />
Neusämischleder) verarbeitet wurden; Leder, das mit Lack bestrichen oder überzogen oder<br />
mit einer vorgefertigten Kunststofffolie überzogen wurde (Lackleder und folien-kaschierte<br />
Leder); und Leder, das mit Metallpulver oder mit Metallfolien überzogen wurde<br />
(metallisierte Leder).<br />
V. Rekonstituierte Leder (bonded leather) auf der Grundlage von Leder oder<br />
Lederfasern hergestellt (Pos. 4115).<br />
VI. Schnitzel und andere Abfälle von Leder, oder rekonstituiertem Leder (Pos. 4115).<br />
Zu dieser Position gehören nicht Schnitzel und andere Abfälle von rohen Häuten und Fellen<br />
oder von Pelzfellen.<br />
Häute, Felle und Leder gehören in dieses Kapitel in Ganzen Häuten (auch ohne Kopf und<br />
Klauen) oder in Teilstücken (z.B. Hälften, Hechten, Croupons, Hälsen, Flanken) sowie in<br />
Streifen oder Platten. Zu bestimmten Formen zugeschnittene Lederstücke werden als Waren<br />
anderer Kapitel angesehen, insbesondere als Waren der Kapitel 42 oder 64.<br />
Gespaltene Häute und Felle oder Spaltleder werden wie die entsprechenden ganzen Häute<br />
und Felle bzw. Leder eingereiht. Das Spalten kann vor oder nach dem Gerben erfolgen.“<br />
Position 4101<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von<br />
Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt<br />
oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder<br />
Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten“<br />
Die Randzahlen 01.0 und 02.0 werden durch folgenden Text ersetzt: