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Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

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a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in<br />

Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005).<br />

b) Maschengarne (Pos. 5606).<br />

c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position<br />

5807.<br />

d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810.<br />

e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z.B. getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen<br />

versehene Gewirke und Gestricke der Positionen 5903 oder 5907, kautschutierte<br />

Gewirke und Gestricke der Position 5906 und Dochte, oder Gewirke für Glühstrümpfe,<br />

der Position 5908).<br />

f) Konfektionierte Waren nach den Regelungen der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI (siehe<br />

auch Teil II der <strong>Erläuterungen</strong> zum Harmonisierten System zum Abschnitt XI ).“<br />

Position 6004<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und einem Anteil an<br />

Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der<br />

Position 6001“<br />

Folgende <strong>Erläuterungen</strong> werden angefügt:<br />

„Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit<br />

einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als<br />

solche der Position 6001.<br />

Elastomergarne sind in der Unterpositionsanmerkung 1 a) zum Abschnitt XI definiert. Die<br />

Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der <strong>Erläuterungen</strong> zum<br />

Harmonisierten System <strong>zur</strong> Unterposition 5402 definiert.<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in<br />

Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005).<br />

b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position<br />

5807.<br />

c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810.<br />

d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z.B. getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen<br />

versehene Gewirke und Gestricke der Positionen 5903 oder 5907, kautschutierte<br />

Gewirke und Gestricke der Position 5906).

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