Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in<br />
Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005).<br />
b) Maschengarne (Pos. 5606).<br />
c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position<br />
5807.<br />
d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810.<br />
e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z.B. getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen<br />
versehene Gewirke und Gestricke der Positionen 5903 oder 5907, kautschutierte<br />
Gewirke und Gestricke der Position 5906 und Dochte, oder Gewirke für Glühstrümpfe,<br />
der Position 5908).<br />
f) Konfektionierte Waren nach den Regelungen der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI (siehe<br />
auch Teil II der <strong>Erläuterungen</strong> zum Harmonisierten System zum Abschnitt XI ).“<br />
Position 6004<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und einem Anteil an<br />
Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der<br />
Position 6001“<br />
Folgende <strong>Erläuterungen</strong> werden angefügt:<br />
„Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit<br />
einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als<br />
solche der Position 6001.<br />
Elastomergarne sind in der Unterpositionsanmerkung 1 a) zum Abschnitt XI definiert. Die<br />
Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der <strong>Erläuterungen</strong> zum<br />
Harmonisierten System <strong>zur</strong> Unterposition 5402 definiert.<br />
Nicht zu dieser Position gehören:<br />
a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in<br />
Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005).<br />
b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position<br />
5807.<br />
c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810.<br />
d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z.B. getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen<br />
versehene Gewirke und Gestricke der Positionen 5903 oder 5907, kautschutierte<br />
Gewirke und Gestricke der Position 5906).