Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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In der Randzahl 12.0 wird die Angabe „2)“ durch „1)“ ersetzt.<br />
Die Randzahlen 13.0 und 14.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />
„2) bedruckte Diagrammpapiere für Registriergeräte, in anderen als in quadratischen oder<br />
rechteckigen Formen.<br />
3) Papiere und Pappen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als<br />
Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in den<br />
vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht erfasst, in andere als quadratische oder<br />
rechteckige Formen zugeschnitten.“<br />
Die Randzahl 17.0 wird gestrichen.<br />
Die Randzahl 18.1 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„6) Weder gestrichene noch überzogene Papiere (auch gefaltet) zum Flechten oder zu<br />
anderen Verwendungszwecken, andere als zu grafischen Zwecken.“<br />
Die Randzahl 22.0 wird gestrichen.<br />
In der Randzahl 23.0 wird die Angabe „s. Anm. 10“ durch „siehe Anmerkung 11“ ersetzt.<br />
Die Ziffern in den Randzahlen bis 30.0 werden aufsteigend neu nummeriert.<br />
In der Randzahl 31.0 wird die Angabe „Anmerkung 1“ durch „Anmerkung 2“ ersetzt.<br />
Nach der Randzahl 32.0 wird folgender Text eingefügt:<br />
„b) Streifen mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Pos. 3822).<br />
In der Randzahl 33.0 wird die Angabe „b)“ ersetzt durch „c)“.<br />
Nach der Randzahl 33.0 wird folgender Text eingefügt:<br />
„d) Papiere und Pappen, in Streifen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie<br />
als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen<br />
Zwecken verwendet werden.<br />
e) Papiere, in Streifen, gestrichen, überzogen oder getränkt, der Position 4810 oder 4811.“<br />
In den Randzahlen 33.5 bis 40.0 werden die Angaben „c)“ bis „k)“ umbenannt in „f)“ bis „n)“.