Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C<br />
oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen<br />
Temperatur vorgenommen wurde.<br />
Kapitel 23<br />
Unterpositions-Anmerkung 1:<br />
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition<br />
2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-<br />
Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.<br />
Kapitel 25<br />
Anmerkung 4:<br />
4. Zur Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht;<br />
Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer,<br />
natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein;<br />
wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben,<br />
Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett);<br />
Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid;<br />
Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren, Stücke von Ziegelsteinen<br />
und gebrochenem Beton.<br />
Kapitel 26<br />
Anmerkung 1c):<br />
c) Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend<br />
(Position 2710);<br />
Die bisherigen Anmerkungen 1 (c) bis (f) werden Anmerkungen 1 (d) bis (g),<br />
Anmerkung 3:<br />
3. Zu Position 2620 gehören nur:<br />
a) Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall<br />
oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden,<br />
ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von<br />
Siedlungsabfällen (Position 2621); und