Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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Im Sinne der Unterpositionen 4012 11, 4012 12, 4012 13 und 4012 19 erfasst der Ausdruck<br />
‚runderneuerte Luftreifen‘ solche Luftreifen, deren abgenutzte Lauffläche von der<br />
Luftreifenkarkasse entfernt wurde und die unter Anwendung eines der beiden folgenden<br />
Produktionsverfahren eine neue Lauffläche erhalten: (i) Die Lauffläche wird aus<br />
nichtvulkanisiertem Kautschuk auf der Karkasse geformt oder (ii) eine vulkanisierte<br />
Lauffläche wird auf der Karkasse mit einem vulkanisierbaren Kautschukstreifen (sog.<br />
Polstergummiplatte) aufgebracht. Solche Luftreifen können erhalten werden durch einen<br />
Austausch der Lauffläche (sog. Besohlung), einen Austausch der Lauffläche mit dem oberen<br />
Teil des Seitengummis (sog. Runderneuerung von Schulter zu Schulter) oder einen<br />
Austausch der Lauffläche und des gesamten Seitengummis bzw. nur Teile des<br />
Seitengummis bis zum Wulst (sog. Runderneuerung von Wulst zu Wulst).<br />
Gebrauchte Luftreifen der Unterposition 4012 20 können nach einem Verfahren bearbeitet<br />
werden, bei dem abgefahrenes oder noch sichtbares Profil der Lauffläche durch<br />
Nachschneiden vertieft werden (recutting oder regrooving). Dieses Nachschneiden des<br />
Reifenprofils wird üblicherweise bei gebrauchten Luftreifen von schweren Maschinen und<br />
Fahrzeugen (z. B. Busse und Lastwagen) durchgeführt. Gebrauchte Luftreifen, die derart<br />
behandelt wurden, gehören nicht zu den Unterpositionen 4012 11, 4012 12, 4012 13 und<br />
4012 19.<br />
Bei Luftreifen der Unterpositionen 4012 11, 4012 12, 4012 13, 4012 19 und 4012 20 wird<br />
auch ein zusätzliches Profilschneiden angewendet, bei dem Quer- oder Diagonalrillen zum<br />
Originallaufflächenmuster durch Einschneiden hinzugefügt werden. Derartiges zusätzliches<br />
Profilschneiden beeinflusst nicht die Einreihung als erneuerte Reifen der Unterpositionen<br />
4012 11, 4012 12, 4012 13, 4012 19 oder gebrauchte Reifen der Unterposition 4012 20.<br />
Neue Luftreifen, deren Profil durch zusätzliches Schneiden bearbeitet wurde, verbleiben<br />
jedoch in den entsprechenden Unterpositionen der Position 4011.“<br />
Position 4015<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe<br />
ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus vulkanisiertem<br />
Weichkautschuk“<br />
In der Randzahl 01.0 wird die Angabe ‚einschließlich Handschuhe‘ ersetzt durch<br />
‚einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe‘.