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Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

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„Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich<br />

Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht<br />

zugerichtet“<br />

Die Randzahlen 01.0 bis 14.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Hierher gehören enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)<br />

oder von Pferden und anderen Einhufern, die gegerbt oder getrocknet, aber nicht zugerichtet<br />

sind (siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) (Pos. 4114).<br />

b) Schnitzel und andere Abfälle von gegerbtem oder getrocknetem Leder (Pos. 4115).<br />

c) Nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder<br />

von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt oder getrocknet (Kapitel 43)<br />

Position 4105<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart,<br />

auch gespalten, aber nicht zugerichtet“<br />

Die Randzahlen 01.0 bis 11.0 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Zu dieser Position gehören enthaarte Felle von Schafen oder Lämmern (einschließlich<br />

Fellen von Haarschafen und Ziegen), die gegerbt oder getrocknet aber nicht zugerichtet<br />

wurden (siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Schaf- oder Lammhäute haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Ziegen- oder Zickelhäuten. Sie<br />

unterscheiden sich von den Letzteren durch eine weniger gleichmäßige Struktur und einen<br />

unregelmäßigeren Narben.<br />

Schaf- und Lammhäute sind häufig alaungegerbt (Glacéhäute)(siehe die <strong>Erläuterungen</strong><br />

„Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Die äußere dünne Schicht oder der Narbenspalt von Schaf- oder Lammhäuten wird als<br />

„Fleur“ oder „Skiver“ bezeichnet; mit bestimmten pflanzlichen Gerbstoffen gegerbte Schafund<br />

Lammhäute werden „Basils“ genannt.<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) (Pos. 4114).<br />

b) Schnitzel und andere Abfälle von gegerbtem oder getrocknetem Leder (Pos. 4115).

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