Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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„Zu dieser Position gehören nicht:<br />
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(a) Einkaufstaschen einschließlich Taschen bestehend aus zwei äußeren Kunststofffolien mit<br />
einer inneren Schicht aus geschäumtem Kunststoff, wie sie in Anmerkung 2 (A) a) zu diesem<br />
Kapitel beschrieben sind (Pos. 3923).“<br />
Position 4203<br />
Die Randzahl 01.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Zu dieser Position gehören, so weit nicht in den folgenden Absätzen Ausnahmen<br />
vorgesehen sind, Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem<br />
Leder, wie Mäntel, Überzieher, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und<br />
Fausthandschuhe (einschließlich Sport- oder Schutzhandschuhe), Schürzen, Ärmel und<br />
andere Spezialschutzbekleidung, Hosenträger, Gürtel, Koppel, Patronengürtel, Krawatten,<br />
Handgelenkbänder.“<br />
Die Randzahl 03.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Leder und<br />
Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk gehören zu dieser Position.“<br />
Die Randzahl 13.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„g) Waren des Kapitels 95 (z.B. Sportartikel, wie Schienbeinschoner für Kricket, Hockey usw.<br />
Schutzbekleidung für Sportzwecke, z.B. Fechtmasken und Brustschilder).<br />
(Ledersportbekleidung und Sportfingerhandschuhe, Sporthandschuhe ohne Fingerspitzen<br />
und Sportfausthandschuhe verbleiben jedoch in dieser Position.)“<br />
Position 4205<br />
Die Randzahl 03.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Gepäckanhänger, Streichriemen, Schnürsenkel, Griffe für Paketträger, Verstärkungsecken<br />
für Koffer usw., Überzüge für Puffs (gefüllte Puffs gehören zu Position 9404), Riemen <strong>zur</strong><br />
allgemeinen Verwendung, die nicht Waren der Position 4201 oder 4204 sind, Haltegurte für<br />
Kinder oder Erwachsene, Lederstreifen für Randeinfassungen von unbestimmter Länge,<br />
Decken (andere als Satteldecken, die unter die Position 4201 fallen), Lesezeichen und<br />
Buchhüllen, Schreibunterlagen, Lederflaschen, Schläuche und andere Behältnisse<br />
(einschließlich solche, die ganz oder überwiegend mit Leder oder rekonstituiertem Leder<br />
überzogen sind), die nicht den in Position 4202 aufgeführten Behältnissen ähnlich sind. Teile<br />
von Hosenträgern, mit Leder überzogenen Schnallen, Verschlüsse und Schließen, Hüllen,<br />
Quasten, Troddeln und dergleichen für Regenschirme, Sonnenschirme und Stöcke,