30.04.2013 Aufrufe

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 11 -<br />

Die Randzahlen 81.0 und 82.1 werden durch folgenden Text ersetzt:<br />

„K) Doppelsilicate und komplexe Silikate<br />

Kapitel 29<br />

Hierzu gehören Aluminosilicate, auch wenn sie nicht aus chemisch einheitlichen<br />

Verbindungen bestehen. Aluminosilicate werden in der Glasindustrie, als Isolatoren,<br />

Ionenaustauscher, Katalysatoren, Molekularsiebe usw. verwendet.<br />

Hierher gehören auch synthetische Zeolithe mit der allgemeinen Formel<br />

M2/nO⋅Al2O3⋅y SiO2⋅w H2O, wobei M ein Kation mit der Wertigkeit n (meist ein<br />

Natrium-, Kalium-, Magnesium- oder Calcium-Kation), y größer oder gleich 2 und w<br />

die Anzahl der Wassermoleküle ist.<br />

Aluminosilicate, die Bindemittel enthalten (z. B. Zeolithe, die auf Silikaten basierenden<br />

Ton enthaltend) sind ausgeschlossen (Pos. 3824). Die Partikelgröße kann für<br />

gewöhnlich <strong>zur</strong> Identifizierung von Zeolithen, die Bindemittel enthalten, herangezogen<br />

werden (normalerweise über 5 Mikrometer).“<br />

Allgemeines<br />

Die Randzahl 27.0 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />

„Position 2940 - Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze“<br />

Position 2903<br />

In der Randzahl 15.0 wird die Angabe ‚Polyvinylchlorid‘ durch ‚Poly(vinylchlorid)‘ ersetzt.<br />

Position 2915<br />

In der Randzahl 27.0 wird der letzte Satz durch folgendes ersetzt:<br />

„Als Monomer dient es zum Herstellen von Poly(vinylacetat) (Polymere der Position 3905).“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!