Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 57 -<br />
Nach der Randzahl 22.0 wird folgender neuer Absatz einfügt:<br />
„III) Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der<br />
Haut, als Flüssigkeit oder als Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch<br />
ohne Gehalt an Seife<br />
Hierher gehören Zubereitungen zum Waschen der Haut, die ganz oder teilweise aus<br />
synthetischen organischen grenzflächenaktiven Substanzen bestehen (und Seife in<br />
beliebigem Anteil enthalten können), sofern sie als Flüssigkeit oder als Creme für den<br />
Einzelverkauf aufgemacht sind.<br />
Solche Zubereitungen, die nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen,<br />
werden in Position 3402 eingereiht.“<br />
Der bisherige Absatz III wird Absatz IV.<br />
Position 3402<br />
Die Randzahl 26.5 wird durch folgenden Text ersetzt:<br />
„Hierher gehören nicht organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum<br />
Waschen der Haut, die ganz oder teilweise aus synthetischen organischen<br />
grenzflächenaktiven Subtanzen bestehen (und Seife in beliebigem Anteil enthalten können),<br />
als Flüssigkeit oder als Creme und in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3401).“<br />
Position 3403<br />
In der Randzahl 02.1 wird die Angabe ‚Polyethylen- oder Polypropylenglykol‘ ersetzt durch<br />
‚Poly(oxyethylen) (Polyethylenglykol) oder Poly(oxypropylen) (Polypropylenglykol)‘.<br />
Nach der Randzahl 19.0 wird folgender neuer Ausschluss b) einfügt:<br />
„b) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als<br />
Gleitmittel auf Körperteilen bei chirurgischen Operationen oder medizinischen<br />
Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen<br />
Geräten verwendet werden (Pos. 3006).“<br />
Die bisherigen Ausschlüsse b) und c) werden die neuen Ausschlüsse c) und d).