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Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

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Es werden folgende <strong>Erläuterungen</strong> eingefügt:<br />

- 81 -<br />

„Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Schafen und Lämmern (einschließlich<br />

Fellen von Haarschafen und -ziegen (Bastardfelle)) in Form von Pergament- oder<br />

Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist<br />

(siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Schaf- und Lammleder haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Ziegen- und Zickelleder. Sie<br />

unterscheiden sich von den Letzteren durch eine weniger gleichmäßige Struktur, einen<br />

unregelmäßigeren Narben.<br />

Nicht zu dieser Position gehören:<br />

a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder<br />

und metallisierte Leder (Pos. 4114).<br />

b) Schnitzel und andere Abfälle von Leder (Pos. 4115).<br />

c) Nicht enthaarte Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (Kapitel 43).“<br />

Position 4113<br />

Neuer Positionswortlaut:<br />

„Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergamentoder<br />

Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen<br />

Leder der Position 4114“<br />

Es werden folgende <strong>Erläuterungen</strong> eingefügt:<br />

„Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Ziegen oder Zickeln in Form von<br />

Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen<br />

zugerichtet worden ist (siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelleder zu Schaf- und Lammleder sind<br />

in den <strong>Erläuterungen</strong> zu Position 4112 beschrieben.<br />

Ziegen- und Zickelleder können auch alaungegerbt sein (Glacéleder) (siehe die<br />

<strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />

Zu dieser Position gehört auch Leder von haarlosen oder enthaarten Häute und Felle von<br />

allen Tieren, die nicht in den Positionen 4107 und 4112 genannt wurden, und die die gleiche<br />

Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die<br />

<strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).

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