Zolltarif/Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur
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Es werden folgende <strong>Erläuterungen</strong> eingefügt:<br />
- 81 -<br />
„Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Schafen und Lämmern (einschließlich<br />
Fellen von Haarschafen und -ziegen (Bastardfelle)) in Form von Pergament- oder<br />
Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist<br />
(siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />
Schaf- und Lammleder haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Ziegen- und Zickelleder. Sie<br />
unterscheiden sich von den Letzteren durch eine weniger gleichmäßige Struktur, einen<br />
unregelmäßigeren Narben.<br />
Nicht zu dieser Position gehören:<br />
a) Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder<br />
und metallisierte Leder (Pos. 4114).<br />
b) Schnitzel und andere Abfälle von Leder (Pos. 4115).<br />
c) Nicht enthaarte Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (Kapitel 43).“<br />
Position 4113<br />
Neuer Positionswortlaut:<br />
„Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergamentoder<br />
Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen<br />
Leder der Position 4114“<br />
Es werden folgende <strong>Erläuterungen</strong> eingefügt:<br />
„Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Ziegen oder Zickeln in Form von<br />
Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen<br />
zugerichtet worden ist (siehe die <strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />
Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelleder zu Schaf- und Lammleder sind<br />
in den <strong>Erläuterungen</strong> zu Position 4112 beschrieben.<br />
Ziegen- und Zickelleder können auch alaungegerbt sein (Glacéleder) (siehe die<br />
<strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).<br />
Zu dieser Position gehört auch Leder von haarlosen oder enthaarten Häute und Felle von<br />
allen Tieren, die nicht in den Positionen 4107 und 4112 genannt wurden, und die die gleiche<br />
Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die<br />
<strong>Erläuterungen</strong> „Allgemeines“ zu diesem Kapitel).