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Charta guter Lehre - Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

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18 <strong>Charta</strong> <strong>guter</strong> <strong>Lehre</strong><br />

1.6.5 Einheitliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Prüfungen an der<br />

Hochschule festlegen<br />

Standards <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gestaltung und Durchführung von Prüfungen, besonders mit<br />

Blick auf innovative und kompetenzorientierte Prüfungsformen neben Klausuren,<br />

Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen (Lernportfolios, Präsentationen,<br />

Assessment-Center und andere), sind zu entwickeln und einzuführen. Dabei ist<br />

darauf zu achten, dass Erreichbarkeit und Umsetzbarkeit von prüfungsbezogenen<br />

Standards zukunftsweisend sind und Vorbild sein können. Die Art der Prüfungen<br />

ist didaktisch begründet auszuwählen und stu<strong>die</strong>ngangübergreifend abzustimmen.<br />

Dabei muss besonderes Augenmerk auf <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>rbarkeit im Sinne der eingehenden<br />

Befassung mit den Lerngegenständen gelegt werden.<br />

1.6.6 Gütekriterien von Prüfungen bei der Gestaltung beachten<br />

Über Prüfungen werden gesellschaftliche Chancen verteilt. In ihrer Rekrutierungsfunktion<br />

steuern Prüfungen Übergänge innerhalb des Bildungssystems sowie<br />

zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem. Daher muss der gewissenhaften<br />

Gestaltung von Prüfungen besondere Bedeutung zukommen. Chancengerechtigkeit,<br />

Transparenz und Fairness stehen im engen Zusammenhang mit der Theorie<br />

des constructive alignment. Die inhaltliche und formale Gestaltung der Prüfung orientiert<br />

sich dabei an den angestrebten Lernergebnissen sowie an den vorgelagerten<br />

Lehr- und Lernprozessen. Lernziele sowie Prüfungsformen und -inhalte werden<br />

den Stu<strong>die</strong>renden vor Beginn und während des Semesters transparent gemacht:<br />

Eine objektive Bewertung vergibt Noten gemäß der Einhaltung vorab formulierter<br />

Standards, <strong>die</strong> zu erreichen sind.<br />

1.6.7 Kompetenzorientierung in <strong>Lehre</strong> und Prüfung umsetzen<br />

Kompetenzorientiertes <strong>Lehre</strong>n und Lernen hat Prüfungen zur Folge, <strong>die</strong> Kompetenzen<br />

sichtbar und bewertbar machen. Die Gestaltung von Prüfungen ist insofern<br />

zu überdenken, als dass nicht nur <strong>die</strong> Abfrage gelehrten – und memorierten und<br />

verstandenen – Wissens, sondern insbesondere <strong>die</strong> Messung von individuellem<br />

Kompetenzgewinn in den Fokus der Prüfenden rückt. Lernziele und eingesetzte<br />

Prüfungsformen sind aufeinander abzustimmen.<br />

Die Prüfungsformate sind aus der Überlegung abzuleiten, welche Lernziele erreicht<br />

und gemessen werden sollen. Stu<strong>die</strong>rende erhalten im Laufe ihres Kompetenzentwicklungsprozesses<br />

wiederholt (formative) Rückmeldungen. Herkömmliche<br />

Prüfungsformen wie Klausuren spiegeln Lernergebnisse wider, <strong>die</strong> nur begrenzt<br />

Rückschlüsse auf <strong>die</strong> Kompetenz erlauben. Der kompetenzdiagnostische Wert<br />

solcher Prüfungen ist begrenzt.<br />

Stu<strong>die</strong>rende erhalten <strong>für</strong> formative Rückmeldungen wie <strong>für</strong> summative Bewertungen<br />

<strong>die</strong> Gelegenheit, in typischen Situationen der vorweggenommenen beruflichen<br />

Praxis kompetent zu handeln und zuvor erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

situationsadäquat anzuwenden. Zur Ausrichtung von Prüfungen an Kompetenzen<br />

als Lernzielen bietet sich in besonderer Weise der Einsatz lernprozessintegrierter<br />

Rückmelde- und Prüfungsformen (zum Beispiel Fallstu<strong>die</strong>n, Rollenspiele, Präsentationen)<br />

an.

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