Charta guter Lehre - Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
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30 <strong>Charta</strong> <strong>guter</strong> <strong>Lehre</strong><br />
2.6 Grundsätze und Leitlinien<br />
Ein ganzheitliches Beratungs- und Betreuungssystem setzt das transparente Bereitstellen<br />
von stu<strong>die</strong>nrelevanten Informationen voraus, welche schließlich durch<br />
stu<strong>die</strong>rendenorientierte Serviceangebote zu ergänzen sind. Das Format <strong>die</strong>ser Serviceangebote<br />
ist unter anderem davon abhängig, welcher Abschnitt im studentischen<br />
Lebenszyklus unterstützt werden soll. Hierbei ist <strong>die</strong> Unterstützung von<br />
Phasenübergängen besonders wichtig. Diesen systemisch orientierten Zugang zu<br />
Beratung und Betreuung gilt es unter Berücksichtigung folgender Leitlinien zu<br />
konkretisieren und umzusetzen.<br />
2.6.1 Beratungs- und Betreuungsangebote sind zielorientiert und<br />
systematisch zu entwickeln<br />
Die Aktivitäten im Bereich Beratung und Betreuung sollten sich an den Ziel setzungen<br />
in Studium und <strong>Lehre</strong> der einzelnen Hochschule orientieren, das heißt, als Grundlage<br />
zur Steuerung der Aktivitäten werden zu erreichende Qualitätsziele definiert.<br />
Daraufhin ist der Ist-Zustand zu erheben und <strong>die</strong> Aktivitäten sollten anhand<br />
der definierten Ziele und Zielkriterien hinsichtlich ihrer Erreichung überprüft<br />
werden. Die Maßnahmen sind auf <strong>die</strong>ser Grundlage kontinuierlich weiterzuentwickeln,<br />
zu modifizieren beziehungsweise neu zu erarbeiten. Die Zieldefinition<br />
sollte auf verschiedenen Ebenen erfolgen, wobei messbare Ziele <strong>für</strong> konkrete Maßnahmen<br />
von den strategischen Zielen und vom Leitbild der Hochschule abgeleitet<br />
werden.<br />
2.6.2 Beratungs- und Betreuungskonzepte sind partizipativ und<br />
im Hinblick auf unterschiedliche Zielebenen zu entwickeln<br />
Der Zielfindungsprozess sollte durch eine hochschulweite Debatte unter Einbezug<br />
aller Statusgruppen der Hochschule begleitet werden, um <strong>die</strong> Akzeptanz <strong>für</strong> alle<br />
Maßnahmen sicherzustellen und eine transparente Darstellung von Zuständigkeiten<br />
und Aufgaben der einzelnen Betreuenden und Beratenden einer Hochschule zu<br />
gewährleisten. Ziele von Beratung und Betreuung an Hochschulen können beispielsweise<br />
sein:<br />
• aktive, außerfachlich beratende und betreuende Unterstützung auf dem Weg<br />
zum erfolgreichen Stu<strong>die</strong>nabschluss gewährleisten<br />
• <strong>die</strong> Identifikation mit der Hochschule sowie <strong>die</strong> Bindung an <strong>die</strong> Hochschule<br />
erhöhen (vom Interessenten über den Stu<strong>die</strong>renden bis hin zum Absolventen)<br />
• <strong>die</strong> Distanz zwischen Stu<strong>die</strong>renden und <strong>Lehre</strong>nden verringern<br />
• <strong>die</strong> Begleitung und Förderung fachübergreifender und individueller Kompetenzen<br />
gewährleisten<br />
2.6.3 Beratungs- und Betreuungsangebote sind bedarfs- und<br />
umfeld gerecht zu entwickeln<br />
Bei der Entwicklung von Beratungs- und Betreuungsaktivitäten sollten <strong>die</strong> Spezifika<br />
der individuellen Hochschule und ihres Umfeldes unbedingt berücksichtigt werden,<br />
wie zum Beispiel Kultur, Größe, soziodemografisches Profil der Stu<strong>die</strong>renden, inhaltliche<br />
Ausrichtung der Hochschule, regionale Einbettung, Arbeitsmarktbezug etc.