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Charta guter Lehre - Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

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30 <strong>Charta</strong> <strong>guter</strong> <strong>Lehre</strong><br />

2.6 Grundsätze und Leitlinien<br />

Ein ganzheitliches Beratungs- und Betreuungssystem setzt das transparente Bereitstellen<br />

von stu<strong>die</strong>nrelevanten Informationen voraus, welche schließlich durch<br />

stu<strong>die</strong>rendenorientierte Serviceangebote zu ergänzen sind. Das Format <strong>die</strong>ser Serviceangebote<br />

ist unter anderem davon abhängig, welcher Abschnitt im studentischen<br />

Lebenszyklus unterstützt werden soll. Hierbei ist <strong>die</strong> Unterstützung von<br />

Phasenübergängen besonders wichtig. Diesen systemisch orientierten Zugang zu<br />

Beratung und Betreuung gilt es unter Berücksichtigung folgender Leitlinien zu<br />

konkretisieren und umzusetzen.<br />

2.6.1 Beratungs- und Betreuungsangebote sind zielorientiert und<br />

systematisch zu entwickeln<br />

Die Aktivitäten im Bereich Beratung und Betreuung sollten sich an den Ziel setzungen<br />

in Studium und <strong>Lehre</strong> der einzelnen Hochschule orientieren, das heißt, als Grundlage<br />

zur Steuerung der Aktivitäten werden zu erreichende Qualitätsziele definiert.<br />

Daraufhin ist der Ist-Zustand zu erheben und <strong>die</strong> Aktivitäten sollten anhand<br />

der definierten Ziele und Zielkriterien hinsichtlich ihrer Erreichung überprüft<br />

werden. Die Maßnahmen sind auf <strong>die</strong>ser Grundlage kontinuierlich weiterzuentwickeln,<br />

zu modifizieren beziehungsweise neu zu erarbeiten. Die Zieldefinition<br />

sollte auf verschiedenen Ebenen erfolgen, wobei messbare Ziele <strong>für</strong> konkrete Maßnahmen<br />

von den strategischen Zielen und vom Leitbild der Hochschule abgeleitet<br />

werden.<br />

2.6.2 Beratungs- und Betreuungskonzepte sind partizipativ und<br />

im Hinblick auf unterschiedliche Zielebenen zu entwickeln<br />

Der Zielfindungsprozess sollte durch eine hochschulweite Debatte unter Einbezug<br />

aller Statusgruppen der Hochschule begleitet werden, um <strong>die</strong> Akzeptanz <strong>für</strong> alle<br />

Maßnahmen sicherzustellen und eine transparente Darstellung von Zuständigkeiten<br />

und Aufgaben der einzelnen Betreuenden und Beratenden einer Hochschule zu<br />

gewährleisten. Ziele von Beratung und Betreuung an Hochschulen können beispielsweise<br />

sein:<br />

• aktive, außerfachlich beratende und betreuende Unterstützung auf dem Weg<br />

zum erfolgreichen Stu<strong>die</strong>nabschluss gewährleisten<br />

• <strong>die</strong> Identifikation mit der Hochschule sowie <strong>die</strong> Bindung an <strong>die</strong> Hochschule<br />

erhöhen (vom Interessenten über den Stu<strong>die</strong>renden bis hin zum Absolventen)<br />

• <strong>die</strong> Distanz zwischen Stu<strong>die</strong>renden und <strong>Lehre</strong>nden verringern<br />

• <strong>die</strong> Begleitung und Förderung fachübergreifender und individueller Kompetenzen<br />

gewährleisten<br />

2.6.3 Beratungs- und Betreuungsangebote sind bedarfs- und<br />

umfeld gerecht zu entwickeln<br />

Bei der Entwicklung von Beratungs- und Betreuungsaktivitäten sollten <strong>die</strong> Spezifika<br />

der individuellen Hochschule und ihres Umfeldes unbedingt berücksichtigt werden,<br />

wie zum Beispiel Kultur, Größe, soziodemografisches Profil der Stu<strong>die</strong>renden, inhaltliche<br />

Ausrichtung der Hochschule, regionale Einbettung, Arbeitsmarktbezug etc.

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