Low Vision…aber richtig - Private HTL des Landes Tirol - Kolleg für ...
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<strong>Low</strong> <strong>Vision…aber</strong> <strong>richtig</strong>! Allgemein pathologische Ursachen<br />
1.1.3 Begriff der Sehbehinderung<br />
Die Frage der Zuordnung zum Kreise der Sehbehinderten ist abhängig von der Klassifizierung<br />
einer Behinderung im Allgemeinen.<br />
Im Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz (BSHG) wird seit dem 2. Änderungsgesetz vom 14. August 1969<br />
von der "körperlich wesentlichen Behinderung" gesprochen, das bedeutet, dass "Sehbehinderung"<br />
und "hochgradige Sehbehinderung" in einem Begriff zusammengefasst werden.<br />
Der Ausdruck „Sehschwäche“ ist in den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen durch den<br />
Terminus "Sehbehinderung" ersetzt worden. Da in der Tat eine echte Behinderung besteht,<br />
sollte auch in der Praxis nicht mehr von "Sehschwäche" sondern von "Sehbehinderung“ gesprochen<br />
werden.<br />
1.1.3.1 Einteilung der Sehbehinderungsstufen<br />
Von einer Sehbehinderung spricht man ab einem Visus von 0,3 und einem Gesichtsfeld mit<br />
Hemianopsie. Befindet sich der Visus aber unter 0,1 oder sogar unter 0,05 ohne Gesichtsfeldausfall<br />
spricht man von hochgradig Sehbehinderten.<br />
1.1.4 Blindheit<br />
Vom medizinischen Standpunkt aus, wird eine Erblindung als vollständiger Verlust der Sehfunktion<br />
definiert, doch nach dem Gesetz wird auch eine ausgedehnte Funktionsminderung<br />
einer Erblindung gleichgesetzt.<br />
In Österreich ist dies bei einer Sehschärfe von Maximal 0,02 ohne Gesichtsfeld ausfälle auf<br />
dem besseren Auge oder beidäugig der Fall. Diese Einstufung ist international durchaus unterschiedlich.<br />
Denise Waibel Seite 13