Brennpunkt Esoterik - AGPF
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Theosophie<br />
163<br />
derem Verstöße gegen das Rassismusgesetz und Volksverhetzung. Die Schriften stammen<br />
zum großen Teil vom Oberhaupt der Organisation, dem Amerikaner Peter Leach-<br />
Lewis. Was die Behörden als strafbaren Antisemitismus einstufen, sind für die UK-<br />
Anhänger Botschaften „aufgestiegener Meister“ aus dem Jenseits, die Sektenboss<br />
Leach-Lewis nun der Menschheit übersetzt beziehungsweise channelt. Der Ideologie<br />
der Gruppe zufolge haben sich die „Meister“ ihr „Orakel“ Leach-Lewis selbst erwählt,<br />
um durch ihn zu reden. Dementsprechend ist die Machtfülle in der Organisation absolut.<br />
Die Anhänger huldigen ihm als dem „Patriarch und vorsitzenden Erzbischof<br />
der Universalen Kirche“. 71 Die Botschaften bei seinem „Channeling“ beinhalten menschenverachtende<br />
Ansichten, wie Auszüge aus einem Rundbrief von Leach-Lewis<br />
vom 15.6.1996 belegen:<br />
– „den Juden ist in sehr jungen Jahren ein programmierter Beleidigungsmechanismus<br />
eingepflanzt worden.“<br />
– „der durchschnittliche Jude verbringt den größten Teil seines Lebens damit, nach<br />
den beleidigenden Situationen zu suchen, damit er oder sie seine oder ihre Selbstgerechtigkeit<br />
erhalten kann.“<br />
– „wegen ihrer satanischen Gier zettelten die Juden den 2. Weltkrieg an, genauso wie<br />
sie für den Beginn des Kommunismus verantwortlich waren.“<br />
– „der leidenschaftliche Zionist ist entschlossen, die christliche Welt zu zerstören“. 72<br />
Das Obergericht des Schweizer Kantons Appenzell verurteilte den Schweizer Vorsitzenden<br />
der UK, Reimer Peters, wegen Verbreitung der Leach-Lewis-Texte im März<br />
1997 zu einer „bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten und zu 5.000 Franken“<br />
Geldstrafe. Auch die deutsche Justiz beschäftigte sich mit der Hetze des Sektenoberhaupts.<br />
Das Oberlandesgericht Stuttgart zitiert in seinem Urteil vom 2.9.1998<br />
eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 18.11.1996 (5 Js 82092/96).<br />
Hier erkannte die Strafverfolgungsbehörde, „dass der Inhalt dieses Rundbriefs den<br />
Tatbestand des § 130 Abs. 1 und 2 StGB erfüllt, da die Schrift zum Hass gegen eine<br />
Bevölkerungsgruppe aufruft, bzw. diese beschimpft und böswillig verächtlich<br />
macht“. 73<br />
Dass es sich bei dem oben zitierten Text um keine Ausnahme handelt, belegen weitere<br />
Verlautbarungen des Peter W. Leach-Lewis. In der Publikation „Zu diesem Zweck ...“,<br />
September 1995 verkündet er: „Dieses Land, das gegenwärtig ‘Israel’ genannt wir, ist<br />
ein Krebsgeschwür im Körper von Mutter Erde, und deswegen trete Ich gegen den<br />
Anti-Christen an, denn der Anti-Christ wird hier in Israel stark. (...) Ja, es ist wichtig,<br />
dass ihr die Protokolle Zions veröffentlicht. Sie sind echt; sie sind wahr!“ 74<br />
Damit werden die bereits seit Jahren als antisemitische Fälschung bekannten „Protokollen<br />
der Weisen von Zion“ in der Lehre zum Faktum. An anderer Stelle geht die Or-<br />
71<br />
Zeitenschrift, 13/97, S. 15<br />
72<br />
Rundbrief von Leach-Lewis, 15.6.1996<br />
73<br />
Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, 2.9.1998, S. 15<br />
74<br />
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