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Brennpunkt Esoterik - AGPF

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Theosophie<br />

163<br />

derem Verstöße gegen das Rassismusgesetz und Volksverhetzung. Die Schriften stammen<br />

zum großen Teil vom Oberhaupt der Organisation, dem Amerikaner Peter Leach-<br />

Lewis. Was die Behörden als strafbaren Antisemitismus einstufen, sind für die UK-<br />

Anhänger Botschaften „aufgestiegener Meister“ aus dem Jenseits, die Sektenboss<br />

Leach-Lewis nun der Menschheit übersetzt beziehungsweise channelt. Der Ideologie<br />

der Gruppe zufolge haben sich die „Meister“ ihr „Orakel“ Leach-Lewis selbst erwählt,<br />

um durch ihn zu reden. Dementsprechend ist die Machtfülle in der Organisation absolut.<br />

Die Anhänger huldigen ihm als dem „Patriarch und vorsitzenden Erzbischof<br />

der Universalen Kirche“. 71 Die Botschaften bei seinem „Channeling“ beinhalten menschenverachtende<br />

Ansichten, wie Auszüge aus einem Rundbrief von Leach-Lewis<br />

vom 15.6.1996 belegen:<br />

– „den Juden ist in sehr jungen Jahren ein programmierter Beleidigungsmechanismus<br />

eingepflanzt worden.“<br />

– „der durchschnittliche Jude verbringt den größten Teil seines Lebens damit, nach<br />

den beleidigenden Situationen zu suchen, damit er oder sie seine oder ihre Selbstgerechtigkeit<br />

erhalten kann.“<br />

– „wegen ihrer satanischen Gier zettelten die Juden den 2. Weltkrieg an, genauso wie<br />

sie für den Beginn des Kommunismus verantwortlich waren.“<br />

– „der leidenschaftliche Zionist ist entschlossen, die christliche Welt zu zerstören“. 72<br />

Das Obergericht des Schweizer Kantons Appenzell verurteilte den Schweizer Vorsitzenden<br />

der UK, Reimer Peters, wegen Verbreitung der Leach-Lewis-Texte im März<br />

1997 zu einer „bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten und zu 5.000 Franken“<br />

Geldstrafe. Auch die deutsche Justiz beschäftigte sich mit der Hetze des Sektenoberhaupts.<br />

Das Oberlandesgericht Stuttgart zitiert in seinem Urteil vom 2.9.1998<br />

eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 18.11.1996 (5 Js 82092/96).<br />

Hier erkannte die Strafverfolgungsbehörde, „dass der Inhalt dieses Rundbriefs den<br />

Tatbestand des § 130 Abs. 1 und 2 StGB erfüllt, da die Schrift zum Hass gegen eine<br />

Bevölkerungsgruppe aufruft, bzw. diese beschimpft und böswillig verächtlich<br />

macht“. 73<br />

Dass es sich bei dem oben zitierten Text um keine Ausnahme handelt, belegen weitere<br />

Verlautbarungen des Peter W. Leach-Lewis. In der Publikation „Zu diesem Zweck ...“,<br />

September 1995 verkündet er: „Dieses Land, das gegenwärtig ‘Israel’ genannt wir, ist<br />

ein Krebsgeschwür im Körper von Mutter Erde, und deswegen trete Ich gegen den<br />

Anti-Christen an, denn der Anti-Christ wird hier in Israel stark. (...) Ja, es ist wichtig,<br />

dass ihr die Protokolle Zions veröffentlicht. Sie sind echt; sie sind wahr!“ 74<br />

Damit werden die bereits seit Jahren als antisemitische Fälschung bekannten „Protokollen<br />

der Weisen von Zion“ in der Lehre zum Faktum. An anderer Stelle geht die Or-<br />

71<br />

Zeitenschrift, 13/97, S. 15<br />

72<br />

Rundbrief von Leach-Lewis, 15.6.1996<br />

73<br />

Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, 2.9.1998, S. 15<br />

74<br />

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