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Brennpunkt Esoterik - AGPF

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180 Rechtsradikalismus in der <strong>Esoterik</strong><br />

3.6. Artgemeinschaft<br />

Die größte heidnisch-germanische Gruppe Deutschlands ist die „Artgemeinschaft<br />

e.V. – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“. Die<br />

Organisation wurde 1951 gegründet und vereinigte sich 1965 mit der Nordischen<br />

Glaubensgemeinschaft e.V., die bereits 1927 gegründet wurde. 1983 fand eine weitere<br />

Vereinigung mit den 1924 gegründeten Nordnungen statt. Die so vergrößerte Neuheidengruppe<br />

wirbt mit einer „Neugestaltung eines uns gemäßen Glaubens“ und einem<br />

„regen Gemeinschaftsleben“ 155 und kommt heute auf 120 Mitglieder. 156 Zu einzelnen<br />

Treffen wie den alljährlichen „Sonnenwendfeiern“ oder der „Gemeinschaftstagung“<br />

kommen gar bis zu 300 Personen, wie der thüringische Verfassungsschutz feststellen<br />

konnte. 157<br />

Im Gegensatz zu anderen Organisationen aus dem neuheidnischen Spektrum bezieht<br />

sich die Artgemeinschaft nicht auf Guido von List und Lanz von Liebenfels. Wichtige<br />

theoretische Vorbilder sind hingegen Schopenhauer, Nietzsche, Eduard v. Hartmann<br />

und Feuerbach, mit deren Hilfe man der „christlichen Moral“ eine „von heidnischen<br />

Vorstellungen ausgehende Ethik“ entgegensetzen möchte. 158<br />

Ein Glaube an Götter ist für die Artgemeinschaft kein entscheidendes religiöses Kriterium<br />

und wird von ihren Mitgliedern unterschiedlich gelebt. Bindend ist hingegen<br />

eine kompromisslose Achtung der Naturgesetze, wie sie auch in der zentralen spirituellen<br />

Grundlage der Artgemeinschaft in der sogenannten „ARTBEKENNTNIS“, 159<br />

zu finden ist:<br />

„1. Alles Leben wirkt nach Naturgesetzen. Uns offenbart sich das Göttliche in diesen<br />

ewigen, ehernen Gesetzen, gegen die zu verstoßen widersinnig ist. Wir bekennen<br />

uns zu einem Leben im Einklang mit den Naturgesetzen.<br />

2. Kampf ist Teil des Lebens (....). Wir bekennen uns zu diesem nie endenden Lebenskampf.<br />

3. Die Menschenarten sind verschieden in Art und Wesen (...). Wir bekennen uns zur<br />

Haltung und Förderung unserer Menschenart als höchstem Lebensziel, denn auch<br />

sie ist eine Offenbarung des Göttlichen.<br />

4. Leib und Seele bilden eine Einheit. Wir bekennen uns zu gleicher Wertschätzung<br />

von beiden.<br />

5. Unser Sein verdanken wir wesentlich Eltern und Ahnen. Wir bekennen uns zur<br />

Verehrung unserer Ahnen. (...)<br />

11. Ohne den Tod des Einzelwesens sind die Arten nicht lebens- und entwicklungsfähig.<br />

Wir bekennen, dass der einzelmenschliche Tod nicht Strafe oder Erlösung<br />

aus einem angeblichen irdischen Jammertal, sondern Voraussetzung für das künftige<br />

Gedeihen unserer Art ist.“<br />

155 Nordische Zeitung, 1992 Heft 4, Umschlag<br />

156 Verfasungsschutzbericht des Landes Bayern 2002, S. 91<br />

157 Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen: Nachrichtendienst 12/2003<br />

158 Flugblatt: Die 10 Gebote oder die Sippengesetze unserer Art? – Dokument ist im Besitz des Autoren<br />

159 Dokument ist im Besitz des Autoren

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