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DE - International Organization for Migration

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- EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 in der Rechtssache C 241/05, Nicolae Bot gegen<br />

Préfet du Val-de Marne<br />

2. Abfragen im Schengener In<strong>for</strong>mationssystem<br />

2.1 Das SIS ist im Hinblick auf Personen- und Sachdaten abzufragen, insbesondere im<br />

Hinblick auf In<strong>for</strong>mationen über:<br />

– Personen, nach denen zur Verhaftung und Übergabe mit Europäischem Haftbefehl<br />

gesucht wird, oder Personen, nach denen zwecks vorläufiger Auslieferungshaft gesucht<br />

wird;<br />

– Drittstaatsangehörige, denen die Einreise in das Gebiet der Schengen-Staaten zu<br />

verweigern ist;<br />

– Vermisste oder Personen, die zu ihrem eigenen Schutz oder zur Gefahrenabwehr<br />

vorläufig in Gewahrsam genommen werden müssen;<br />

– Personen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gesucht werden;<br />

– Personen- und Sachfahndungen zwecks verdeckter Registrierung oder gezielter<br />

Kontrolle;<br />

– Sachfahndungen zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren.<br />

2.2. Im Falle eines SIS-Treffers ist wie folgt vorzugehen:<br />

2.2.1 Personen, nach denen zur Verhaftung gesucht wird, müssen den Behörden übergeben<br />

werden, die für Entscheidungen über eine vorläufige Gewahrsamnahme zwecks<br />

Auslieferung oder Übergabe an den ersuchenden Mitgliedstaat zuständig sind.<br />

2.2.2 Drittstaatsangehörige, denen die Einreise verweigert wird, müssen – sofern die Umstände<br />

es zulassen – so rasch wie möglich an den Herkunftsort oder in ihr Herkunftsland<br />

rückgeführt werden. Diese Personen müssen bis zu ihrer Abreise aus dem Gebiet des<br />

Schengen-Staates unter der Aufsicht der Grenzschutzbeamten bleiben.<br />

2.2.3 Erwachsene müssen um ihre Zustimmung gebeten werden, bevor die Person bzw. Stelle<br />

in<strong>for</strong>miert wird, die sie als vermisst gemeldet hat.<br />

<strong>DE</strong> 21 <strong>DE</strong>

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