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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

B12 : Artikel 9 und 13, befristeter Aufenthalt für die Dauer der Tätigkeit, für welche die Freistellung<br />

von der Pflicht zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung oder einer Berufskarte gewährt wurde +<br />

(eintragen: Dauer des Auftrags, Dauer der Forschungstätigkeit, Dauer des Arbeitsvertrages, Dauer<br />

des Praktikums, Dauer der Ausbildung)<br />

B13 : Artikel 9 und 13, befristeter Aufenthalt von sechs Monaten + selbstständige Tätigkeit im<br />

Rahmen eines Assoziierungsabkommens<br />

B14 : Artikel 9 und 13, befristeter Aufenthalt für die Geltungsdauer der Arbeitsgenehmigung + 1<br />

Monat<br />

B15 : Artikel 9 und 13, befristeter Aufenthalt für die Geltungsdauer der Berufskarte<br />

B16 : Artikel 9 und 13, befristeter Aufenthalt von acht Monaten<br />

B17 : befristeter vorübergehender Aufenthalt von einem Jahr + Artikel 9 und 13 des Gesetzes vom<br />

15.12.1980<br />

B18 : befristeter Aufenthalt von sechs Monaten<br />

B19 : vorübergehender Aufenthalt bei Bestehen einer Lebensgemeinschaft + Artikel 9 und 13 des<br />

Gesetzes vom 15.12.1980<br />

B20 : Familienzusammenführung — Artikel 40 des Gesetzes vom 15.12.1980<br />

B21 : Familienzusammenführung — Artikel 10 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 15.12.1980<br />

B22 : Familienzusammenführung — Rückkehrvisum<br />

B23 : befristeter vorübergehender Aufenthalt von sechs Monaten zwecks Adoption + Verlängerung<br />

der Aufenthaltsdauer nach Zustimmung der Ausländerbehörde bei weit <strong>for</strong>tgeschrittenem<br />

Adoptionsverfahren (Vorlage der in Belgien errichteten Adoptionsurkunde + Homologierung dieser<br />

Urkunde oder rechtskräftige ausländische Entscheidung, mit der die Adoption verfügt wird)<br />

B24 : befristeter vorläufiger Aufenthalt von einem Jahr — Arbeitsurlaub + Artikel 9 und 13 des<br />

Gesetzes vom 15.12.1980<br />

B25 : K.E. vom 20.10.1991 (Dieser Code IST STETS in den Visa einzutragen, die Ausländern im<br />

Hinblick auf eine Entsendung nach Belgien zur Ausübung eines Amtes bei einer Botschaft, einem<br />

Konsulat, einer Vertretung oder einer internationalen Organisation erteilt werden, sowie in den Visa,<br />

die ihren Familienangehörigen, Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern erteilt werden. Zur<br />

Erinnerung: Es handelt sich hierbei STETS um Visa der Kategorie C.)<br />

B26 : Rückkehrberechtigung — vorläufige Aufenthaltsgenehmigung — Artikel 19 des Gesetzes vom<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (120 von 189)15.05.2008 16:46:56

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