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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

- Beschäftigung nur gem. § ... [9] BeschV gestattet<br />

- Beschäftigung nur gem. § 39 BeschV i.V.m. Werkvertragsarbeitnehmerkarte gestattet<br />

- Visumerteilung nach "Vander Elst"<br />

- Familienzusammenführung<br />

- Eheschließung und gemeinsame Wohnsitznahme<br />

- Aufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG<br />

- Spätaussiedler<br />

- mit Bedingungen/Auflagen versehen [10]<br />

- Die Aufenthaltsdauer entspricht dem in Zeile 2 eingetragenen Gültigkeitszeitraum<br />

- ABH... [11]<br />

GRIECHENLAND [12]<br />

1. Dienstsiegel mit dem Namen des für die Erteilung des Visums zuständigen Beamten.<br />

2. Unterschrift des für die Erteilung des Visums zuständigen Beamten.<br />

3. Den Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Visumantrags entsprechende Gebühren bzw. die<br />

Angabe "ΑΤΕΛΩΣ" (UNENTGELTLICH).<br />

4. Name, Geburtsdatum und -ort, ursprüngliche Staatsangehörigkeit, derzeitige Staatsangehörigkeit,<br />

Nummer des Passes und Name der Eltern des Visuminhabers, soweit diese In<strong>for</strong>mationen nicht dem<br />

Pass entnommen werden können.<br />

5. Zahl der im Pass des Visuminhabers eingetragenen Familienangehörigen und Angaben zum<br />

Verwandtschaftsgrad.<br />

6. Sind die im Reisepass mit eingetragenen Kinder nicht vom Visum erfasst, so wird der Vermerk<br />

"ΕΚΤΟΣ ΑΠΟ ΤΑ ΤΕΚΝΑ" (MIT AUSNAHME <strong>DE</strong>R KIN<strong>DE</strong>R) eingetragen.<br />

7. Sind einige der im Reisepass mit eingetragenen Kinder nicht vom Visum erfasst, so werden die<br />

Namen der mitreisenden Kinder eingetragen.<br />

8. Name(n) und Geburtsdatum/en des/der im Pass der begleitenden Person aufgeführten Kindes/<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (124 von 189)15.05.2008 16:46:56

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