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DE - International Organization for Migration

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(6) Außerdem sollten die Mitgliedstaaten das Handbuch bei der Schulung von Personal<br />

heranziehen, das mit Grenzkontrollaufgaben betraut werden soll -<br />

EMPFIEHLT:<br />

1. Um eine wirksame und einheitliche Anwendung der in der Verordnung (EG)<br />

Nr. 562/2006 festgelegten gemeinsamen Grenzkontrollvorschriften zu gewährleisten,<br />

sollten die Mitgliedstaaten<br />

– den beigefügten Leitfaden für Grenzschutzbeamte (nachstehend „Schengen-<br />

Handbuch“) ihren für die Durchführung von Grenzkontrollen bei Personen<br />

zuständigen Behörden übermitteln;<br />

– diese Behörden anweisen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Grenzkontrollaufgaben in<br />

erster Linie auf das Schengen-Handbuch zu stützen.<br />

2. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten das Schengen-Handbuch bei der Schulung von<br />

Personal heranziehen, das mit Grenzkontrollaufgaben betraut werden soll.<br />

Brüssel, den 06/XI/2006.<br />

Für die Kommission<br />

Franco FRATTINI<br />

Vizepräsident der Kommission<br />

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