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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

Die Annullierung eines Schengen-Visums dient dem Ziel, die Einreise von Personen in das<br />

Hoheitsgebiet der Vertragsparteien zu verhindern, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass die<br />

Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht vorliegen.<br />

Soweit eine Vertragspartei ein durch eine andere Vertragspartei ausgestelltes Visum annulliert, hat<br />

sie dies der Zentralen Behörde des ausstellenden Vertragstaates grundsätzlich innerhalb von 72<br />

Stunden anzuzeigen.<br />

Bei der Unterrichtung sind folgende Daten zu übermitteln:<br />

Name, Vorname und Geburtsdatum des Visuminhabers<br />

Staatsangehörigkeit des Visuminhabers<br />

Art und Nummer des Reisedokumentes<br />

Nummer der Visummarke<br />

Visakategorie<br />

Datum und Ort der Ausstellung des Visums<br />

Datum und Gründe der Annullierung.<br />

2.2. Aufhebung von Visa<br />

Die Aufhebung des Visums ermöglicht die Annullierung der verbleibenden Gültigkeitsdauer des<br />

Visums nach bereits erfolgter Einreise.<br />

Eine Vertragspartei, die die Aufhebung eines einheitlichen Visums anordnet, hat die ausstellende<br />

Vertragspartei grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung<br />

entspricht Nr. 2.1.<br />

2.3. Verringerung der Gültigkeitsdauer von Visa<br />

Sofern ein Schengener Vertragstaat die Gültigkeitsdauer eines Visums verringert, das durch eine<br />

andere Vertragspartei ausgestellt worden ist, unterrichtet er dessen Zentrale Behörde grundsätzlich<br />

innerhalb von 72 Stunden darüber. Der Inhalt der Unterrichtung entspricht Nr. 2.1.<br />

2.4. Verfahren<br />

Die Unterrichtung desjenigen Vertragstaates, der den Sichtvermerk ausgestellt hat, erfolgt bei der<br />

Annullierung, Aufhebung und Verringerung der Gültigkeitsdauer von Visa grundsätzlich bei der von<br />

ihm benannten Zentralen Behörde.<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (151 von 189)15.05.2008 16:46:56

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