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DE - International Organization for Migration

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ausschließlich für den im Gebiet der Schengen-Staaten gelegenen restlichen<br />

Streckenabschnitt zusteigen zu lassen, so müssen diese im Zug oder an ihrem Zielbahnhof<br />

einer Einreisekontrolle unterzogen werden, sofern an dem Bahnhof, an dem der Fahrgast<br />

den Zug bestiegen hat, keine Kontrollen durchgeführt wurden.<br />

In einem solchen Fall müssen Fahrgäste, die den Zug nur für den verbleibenden<br />

Streckenabschnitt im Gebiet der Schengen-Staaten nutzen wollen, vor Fahrtantritt<br />

unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass sie während der Fahrt oder an ihrem<br />

Zielbahnhof einer Einreisekontrolle unterzogen werden.<br />

Bei Reisen in die Gegenrichtung müssen die im Zug befindlichen Personen auf ähnliche<br />

Weise einer Ausreisekontrolle unterzogen werden.<br />

2.6 Der Grenzschutzbeamte kann Hohlräume in den Eisenbahnwagen überprüfen, um<br />

sicherzugehen, dass darin keine Personen oder Gegenstände versteckt sind, die einer<br />

Grenzkontrolle unterzogen werden müssen. Besteht der Verdacht, dass im Zug<br />

Sprengstoffe oder Drogen versteckt sind, führen die Grenzschutzbeamten stets eine<br />

gründliche Zugdurchsuchung durch.<br />

2.7 Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich ausgeschriebene oder einer Straftat verdächtige<br />

Personen oder Drittstaatsangehörige, die illegal einreisen wollen, in einem Zug versteckt<br />

halten, unterrichtet der Grenzschutzbeamte, wenn er nach nationalen Vorschriften nicht<br />

einschreiten darf, die Behörden des Schengen-Staates, in oder durch den der Zug fährt.<br />

* Rechtsgrundlage:<br />

- Schengener Grenzkodex (Artikel 7, Anhang VI)<br />

* Empfehlenswerte Vorgehensweise:<br />

● Bei der Kontrolle auf dem Gleis im ersten Ankunfts- oder letzten Abfahrtsbahnhof sollte<br />

der Zug bewacht werden, um zu verhindern, dass sich einzelne Personen der<br />

Grenzübertrittskontrolle entziehen. Die kontrollierenden Beamten sollten jederzeit mit den<br />

Beamten, die den Zug bewachen, in Verbindung stehen.<br />

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