03.10.2013 Aufrufe

DE - International Organization for Migration

DE - International Organization for Migration

DE - International Organization for Migration

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(b) gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene Anhänger mit einem<br />

Leergewicht von mehr als 750 kg, Wohnwagen, industrielle Ausrüstungen,<br />

Außenbordmotoren und Container;<br />

(c) gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene Feuerwaffen;<br />

(d) gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene Blankodokumente;<br />

(e) gestohlene, unterschlagene, sonst abhanden gekommene oder für ungültig erklärte<br />

ausgestellte Identitätsdokumente wie zum Beispiel Pässe, Personalausweise,<br />

Führerscheine, Aufenthaltstitel und Reisedokumente;<br />

(f) gestohlene, unterschlagene, sonst abhanden gekommene oder für ungültig erklärte<br />

Fahrzeugscheine und Kfz-Kennzeichen;<br />

(g) Banknoten (Registriergeld);<br />

(h) gestohlene, unterschlagene, sonst abhanden gekommene oder für ungültig erklärte<br />

Wertpapiere und Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Obligationen, Aktien<br />

und Anteilspapiere.<br />

Weitere In<strong>for</strong>mationen zur Vorgehensweise im Falle einer SIS-Ausschreibung sollten die<br />

Grenzschutzbeamten dem SIRENE-Handbuch entnehmen.<br />

* Rechtsgrundlage:<br />

- Schengener Übereinkommen (Artikel 93-118)<br />

3. Sonderbestimmungen für Kontrollen bei bestimmten Personengruppen<br />

3.1 Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen<br />

3.1.1 Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, sind<br />

grundsätzlich berechtigt, die Grenze eines Mitgliedstaats zu überschreiten, wenn sie<br />

folgende Dokumente mit sich führen:<br />

– Bürger der EU, des EWR und der Schweiz: Personalausweis oder Reisepass;<br />

– Familienangehörige von Bürgern der EU, des EWR oder der Schweiz, die<br />

Staatsangehörige eines Drittlandes sind: Reisepass. Wenn sie Staatsangehörige eines der<br />

Visumpflicht unterliegenden Drittlandes sind, kann auch ein Einreisevisum von ihnen<br />

<strong>DE</strong> 23 <strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!