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DE - International Organization for Migration

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VORWORT<br />

Mit diesem Leitfaden für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch) sollen Richtlinien, bewährte<br />

Verfahren und Empfehlungen für die Wahrnehmung von Grenzschutzaufgaben in den Schengen-<br />

Staaten festgelegt werden. Außerdem sollen sich Grenzschutzbeamte mithilfe des Handbuchs über<br />

die an den Außengrenzen zu treffenden Maßnahmen und Entscheidungen in<strong>for</strong>mieren können.<br />

Das Handbuch befasst sich vor allem mit den Personenkontrollen an der Grenze und stützt sich auf<br />

die gemeinschaftlichen Bestimmungen für das Überschreiten der Außengrenzen (insbesondere den<br />

Schengener Grenzkodex) 2 , die Visumerteilung, das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr<br />

und die Beantragung von Asyl. Eine Liste der Rechtsakte, die die von diesem Handbuch<br />

abgedeckten Bereiche regeln, ist dem VIERTEN TEIL zu entnehmen.<br />

Soweit in diesem Handbuch auf andere Arten von Kontrollen verwiesen wird, die an der Grenze<br />

durchgeführt werden können oder sollten (wie Zoll-, Pflanzenschutz- oder Gesundheitskontrollen),<br />

gelangen die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur<br />

Anwendung. In jedem Fall sollten die Mitgliedstaaten stets dafür Sorge tragen, dass eine enge<br />

Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die Kontrollen an den Außengrenzen<br />

durchführen, sowie mit den Behörden, die innerhalb des jeweiligen Hoheitsgebiets Kontrollen<br />

vornehmen, stattfindet.<br />

Mit dem Handbuch sollen den Mitgliedstaaten keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen<br />

auferlegt oder neue Rechte und Pflichten für Grenzschutzbeamte oder sonstige Personen, die sich<br />

gegebenenfalls auf das Handbuch stützen, festgeschrieben werden. Lediglich die Rechtsakte, auf<br />

denen das Handbuch basiert oder auf die es verweist, haben eine rechtsverbindliche Wirkung und<br />

können vor innerstaatlichen Gerichten geltend gemacht werden.<br />

2 Verordnung Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen<br />

Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex),<br />

ABl. L 105 vom 13. April 2006, S. 1.<br />

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