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DE - International Organization for Migration

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Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedeten Konvention<br />

über Privilegien und Immunitäten der Sonderorganisationen;<br />

– den Passierschein der Europäischen Gemeinschaft (EG);<br />

– den Passierschein der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG);<br />

– den vom Generalsekretär des Europarates ausgestellten Ausweis;<br />

– die nach Artikel III Absatz 2 des Abkommens zwischen den Parteien des<br />

Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen ausgestellten Dokumente<br />

(Militärausweise mit beigefügten Marschbefehlen, Reisepapieren, Einzel- oder<br />

Sammelmarschbefehlen) sowie die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden<br />

ausgestellten Dokumente.<br />

Grundsätzlich müssen die Inhaber dieser Dokumente nicht nachweisen, dass sie über<br />

genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen.<br />

* Rechtsgrundlage:<br />

- Schengener Grenzkodex (Anhang VII)<br />

- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961<br />

3.6 Grenzbewohner, die eine Regelung für den Kleinen Grenzverkehr in Anspruch<br />

nehmen können<br />

3.6.1 Grenzbewohnern eines benachbarten Drittlandes, die im Besitz einer<br />

Grenzübertrittsgenehmigung für den Kleinen Grenzverkehr sind, welche im Rahmen einer<br />

entsprechenden Regelung auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens zwischen<br />

einem Mitgliedstaat und dem betreffenden Drittland ausgestellt wurde, wird beim<br />

Grenzübertritt eine Sonderbehandlung eingeräumt. Dies bedeutet:<br />

– Sie müssen nicht im Besitz eines Visums sein. Es kann von ihnen verlangt werden, dass<br />

sie neben der Grenzübertrittsgenehmigung für den Kleinen Grenzverkehr einen<br />

Reisepass mit sich führen, sofern dies in dem bilateralen Abkommen mit dem<br />

betreffenden Drittland vorgesehen ist.<br />

– Wenn die Gültigkeit und die Echtheit der Grenzübertrittsgenehmigung für den Kleinen<br />

Grenzverkehr, die den Grenzbewohnerstatus der Person belegt, überprüft worden sind,<br />

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