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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

Das Verfahren nach Punkt b ist nicht anzuwenden, wenn der Antragsteller im Schengener<br />

In<strong>for</strong>mationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist.<br />

b) Übermittlung des Ersuchens an die zentrale Behörde des eigenen Staates<br />

In konsultationsbedürftigen Fällen teilt die Auslandsvertretung der zentralen Behörde des eigenen<br />

Landes unverzüglich mit, dass ein Visum beantragt wurde.<br />

- Bearbeitet diese zentrale Behörde Anträge, für die sie zuständig ist, und beschließt sie, das Visum<br />

zu verweigern, so ist es nicht er<strong>for</strong>derlich, ein Konsultationsverfahren mit einer oder mehreren<br />

anderen zentralen Behörden in die Wege zu leiten bzw. <strong>for</strong>tzuführen.<br />

- Bearbeitet diese zentrale Behörde Anträge in Vertretung eines anderen zuständigen Staates, so<br />

unterrichtet sie die zentrale Behörde dieses Staates über die Antragstellung. Beschließt die zentrale<br />

Behörde des vertretenen Staates oder diejenige des vertretenden Staates, sofern dies in den<br />

Vertretungsvereinbarungen so vorgesehen ist, das Visum zu verweigern, so ist die Einleitung bzw.<br />

Fortsetzung eines Konsultationsverfahrens bei einer oder mehreren anderen zentralen Behörden nicht<br />

er<strong>for</strong>derlich.<br />

c) Inhalt der Konsultation<br />

Um die Einheitlichkeit der Konsultation der zentralen Behörden zu gewährleisten, übermittelt die mit<br />

dem Antrag befasste Auslandsvertretung der eigenen zentralen Behörde folgende In<strong>for</strong>mationen:<br />

1. Auslandsvertretung, bei der der Antrag auf Erteilung eines Visums vorgelegt wurde<br />

2. Name(n) und Vorname(n), Geburtsort und -datum des/der Antragsteller(s) und, sofern bekannt,<br />

Name der Eltern<br />

3. Staatsangehörigkeit des/der Antragsteller(s) und, sofern bekannt, vorige Staatsangehörigkeiten.<br />

4. Art und Nummer des/der vorgelegten Reisedokuments(e) sowie Ausstellungsdatum und<br />

Gültigkeitsdauer<br />

5. Dauer und Zweck der Reise<br />

6. Voraussichtliche Reisedaten<br />

7. Wohnsitz, Beruf, Arbeitgeber<br />

8. Hinweise der Vertragsparteien insbesondere auf frühere Visumanträge und frühere Aufenthalte in<br />

den Vertragsparteien<br />

9. Grenze, über die der Antragsteller einzureisen gedenkt<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (24 von 189)15.05.2008 16:46:56

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