03.10.2013 Aufrufe

DE - International Organization for Migration

DE - International Organization for Migration

DE - International Organization for Migration

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- Notwendigkeit einer ersten medizinischen Versorgung und/oder eines ersten<br />

psychologischen Beistands sowie ausnahmsweise auch einer Folgebehandlung in einem<br />

Schengen-Staat, insbesondere nach einem Unfall, wie einem Schiffsunglück in der Nähe<br />

der Hoheitsgewässer eines Schengen-Staates, oder bei anderen Rettungsmaßnahmen und<br />

Katastrophen.<br />

b) Gründe nationalen Interesses für die Ausstellung eines Visums an der Grenze:<br />

- Einreise von Mitgliedern einer Regierung (Regierungschef, Minister) eines Landes, zu<br />

dem der betreffende Mitgliedstaat diplomatische Beziehungen unterhält, wenn offizielle<br />

Gründe für die Einreise genannt werden und die betreffenden Personen einen Nachweis für<br />

die von ihnen angegebene Position beigebracht haben;<br />

- Einreise zur Teilnahme an Gesprächen mit Vertretern des betreffenden Mitgliedstaats,<br />

sofern ein Einladungsschreiben vorgelegt werden kann. Die Echtheit des Schreibens sollte<br />

falls möglich telefonisch bei seinem Absender (Einzelperson oder Organisation) überprüft<br />

werden;<br />

- Einreise Prominenter (wie international bekannter Persönlichkeiten aus Politik,<br />

Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur);<br />

- bedeutende außenpolitische Interessen eines Schengen-Staates.<br />

Hinweis: Die oben genannten außergewöhnlichen Gründe sollten grundsätzlich auch für<br />

Begleitpersonen gelten. Im Falle einer Delegation kann in Zweifelsfällen die zuständige<br />

nationale Behörde um Entscheidung ersucht werden.<br />

7.6 Die an der Grenze erteilten Visa sind in einer Liste zu erfassen.<br />

7.7 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Visums an der Grenze sind die<br />

gleichen Gebühren zu erheben wie von einem Konsulat. An der Grenze können Visa<br />

allerdings auch unentgeltlich erteilt werden.<br />

Sonderbestimmungen für Seeleute:<br />

7.8 Für Seeleute gelten hinsichtlich der Erteilung von Durchreisevisa an der Grenze<br />

Sonderbestimmungen. Seeleuten, die bei Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines<br />

Visums sein müssen, kann an der Grenze ein Durchreisevisum erteilt werden, wenn<br />

<strong>DE</strong> 52 <strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!