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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

Mitgliedstaat eingetragen, der das nationale Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ausgestellt<br />

hat, und danach die Worte "Schengener Staaten".<br />

- In den Fällen nach Artikel 14 des Durchführungsübereinkommens darf die räumliche Gültigkeit auf<br />

das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten beschränkt werden; in diesem Falle und<br />

entsprechend den Codes der in dieses Feld einzutragenden Mitgliedstaaten werden folgende<br />

Möglichkeiten erwogen:<br />

a) In das Feld werden die Codes der betreffenden Mitgliedstaaten eingetragen.<br />

b) In das Feld wird "Schengener Staaten" in der Sprache des ausstellenden Mitgliedstaates<br />

eingetragen, in Klammern gefolgt von einem Minuszeichen und den Codes der Mitgliedstaaten, für<br />

deren Hoheitsgebiet das Visum nicht gültig ist.<br />

- Der in diesem Teil des Visums eingetragene räumliche Geltungsbereich kann nicht auf ein kleineres<br />

geografisches Gebiet als das einer Vertragspartei eingeschränkt werden.<br />

1.2. Feld "VON...BIS"<br />

In diesem Feld wird die Gültigkeitsdauer des Visums angegeben.<br />

Nach dem Wort "von" wird der erste Tag angegeben, von dem an die Einreise in das durch die<br />

räumliche Gültigkeit des Visums angegebene Gebiet gestattet ist; diese Angabe wird wie folgt<br />

eingetragen:<br />

- Zwei Ziffern für den Tag; dem 1. — 9. eines Monats geht eine Null voraus.<br />

- Bindestrich.<br />

- Zwei Ziffern für den Monat; den durch eine einstellige Ziffer bezeichneten Monaten geht eine Null<br />

voraus.<br />

- Bindestrich.<br />

- Für die Jahreszahl werden die beiden letzten Ziffern eines jeden Jahres angegeben.<br />

- Beispiel: 15-04-94 = 15. April 1994<br />

Nach dem Wort "bis" wird der letzte Tag der Gültigkeit des Visums angegeben, bis zu dem die<br />

Ausreise aus dem Geltungsbereich des Visums bis 24.00 Uhr erfolgt sein muss.<br />

Dieses Datum wird auf die gleiche Weise angegeben wie der erste Gültigkeitstag.<br />

1.3. Feld "ANZAHL <strong>DE</strong>R EINREISEN"<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (29 von 189)15.05.2008 16:46:56

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