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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

1. Geltungsbereich<br />

2. Begriffsbestimmung und Visumkategorien<br />

2.1. Einheitliches Visum<br />

2.1.1. Visum für den Flughafentransit<br />

2.1.2. Durchreisevisum<br />

2.1.3. Visum für den kurzfristigen Aufenthalt oder Reisevisum — Visum für die mehrfache Einreise<br />

2.1.4. Sammelvisum<br />

2.2. Visum für den längerfristigen Aufenthalt<br />

2.3. Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit<br />

2.4. An der Grenze ausgestelltes Ausnahmevisum<br />

2.5. Einem Visum gleichgestellte Dokumente, die zum Überschreiten von Außengrenzen berechtigen:<br />

FTD/FRTD<br />

II. Zuständige Auslandsvertretung<br />

1. Bestimmung des zuständigen Staates<br />

1.1. Für die Bearbeitung des Visumantrags zuständiger Staat<br />

1.2. Bearbeitung des Visumantrags in Vertretung des zuständigen Staates<br />

2. Konsultation der eigenen zentralen Behörde, der zentralen Behörde eines anderen Staates oder<br />

anderer Staaten gemäß Artikel 17 Absatz 2<br />

2.1. Konsultation der zentralen Behörde des eigenen Staates<br />

2.2. Konsultation der zentralen Behörde(n) eines anderen Staates oder anderer Staaten<br />

2.3. Konsultationsverfahren im Falle der Vertretung<br />

3. Antragstellung außerhalb des Wohnsitzstaates<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (3 von 189)15.05.2008 16:46:55

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