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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

Jahre,<br />

- PLN 50 pro Tag des Aufenthalts, jedoch insgesamt mindestens PLN 300, für Personen unter 16<br />

Jahren,<br />

- PLN 20 pro Tag des Aufenthalts, jedoch insgesamt mindestens PLN 100 für Personen, die an<br />

Touristenreisen, Jugendlagern oder Sportwettkämpfen teilnehmen, oder deren Aufenthaltskosten in<br />

Polen gedeckt sind, oder die sich in Polen einer Behandlung in einem Sanatorium unterziehen,<br />

- PLN 300 für Personen über 16 Jahre, die sich nicht länger als 3 Tage in Polen aufhalten<br />

(einschließlich des Transits),<br />

- PLN 150 für Personen unter 16 Jahren, die sich nicht länger als 3 Tage in Polen aufhalten<br />

(einschließlich des Transits).<br />

Ausländer müssen nachweisen, dass sie über die genannten Mittel zur Bestreitung des<br />

Lebensunterhalts verfügen, indem sie die entsprechenden Barmittel oder<br />

- Reiseschecks oder eine Kreditkarte,<br />

- ein Schreiben mit einer Bürgschaft eines polnischen Geldinstituts (mit dem bestätigt wird, dass<br />

diese Mittel vorhanden sind),<br />

- eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gastgebers<br />

vorweisen.<br />

PORTUGAL<br />

Für die Einreise nach und den Aufenthalt in Portugal müssen Drittausländer über folgende Beträge<br />

verfügen:<br />

75 EUR — pro Einreise<br />

40 EUR — pro Aufenthaltstag<br />

Diese Beträge brauchen nicht nachgewiesen zu werden, wenn der Drittausländer für die Zeit seines<br />

Aufenthalts nachweisen kann, dass Kost und Logis gewährleistet sind.<br />

SLOWENIEN<br />

Nach Artikel 7 der Vorschriften über die Verweigerung der Einreise von Ausländern, die<br />

Voraussetzungen für die Visumerteilung an den Grenzübergangsstellen, die Voraussetzungen für die<br />

Visumerteilung aus humanitären Gründen und das Verfahren für die Aufhebung von Visa<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (106 von 189)15.05.2008 16:46:56

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