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DE - International Organization for Migration

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EUR-Lex - 52005XG1222(01) - <strong>DE</strong><br />

speziellen Vignette ausgestellt.<br />

- Konventionsreisepass, ausgestellt ab 1.1.1993<br />

- Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb und blau,<br />

ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />

- Lichtbildausweis im Karten<strong>for</strong>mat für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot,<br />

gelb, blau, grün, braun, grau und orange, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige<br />

Angelegenheiten<br />

- Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union<br />

Nicht als Aufenthaltstitel und damit nicht zur visumfreien Einreise nach Österreich gelten:<br />

- Lichtbildausweis für Fremde gemäß § 85 Fremdengesetz 1997<br />

- Durchsetzungsaufschub und Abschiebungsaufschub nach Aufenthaltsverbot oder Ausweisung<br />

- Bewilligung zur Wiedereinreise trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes, in Form eines Visums<br />

erteilt, jedoch als eine solche Bewilligung gekennzeichnet<br />

- Vorläufige Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Asylgesetz 1997, bzw. § 7 AsylG 1991<br />

- Befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 15 Asylgesetz 1997, bzw. § 8 AsylG 1991, als Duldung<br />

des Aufenthaltes trotz abgelehntem Asylantrag<br />

POLEN<br />

1. Karta pobytu (Aufenthaltskarte, Serie "KP", seit 1. Juli 2001 ausgestellt)<br />

Eine Aufenthaltskarte für einen Ausländer, der Folgendes erhalten hat:<br />

- einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel<br />

- einen unbefristeten Aufenthaltstitel<br />

- einen Flüchtlingsstatus<br />

- die Zustimmung für einen geduldeten Aufenthalt.<br />

Es ist ein Personalausweis, der in Verbindung mit einem Reisedokument den Inhaber zur visumfreien<br />

Einreise in das Hoheitsgebiet Polens berechtigt.<br />

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):<strong>DE</strong>:NOT (86 von 189)15.05.2008 16:46:56

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