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Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...

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fragenden Elternteilen einen Kinderbetreuungsplatz<br />

zur Verfügung zu stellen. Gleiches<br />

gilt für Länder wie Schweden oder<br />

Finnland, die allen Eltern per Gesetz einen<br />

Kinderbetreuungsplatz anbieten. Auch<br />

Deutschland wird im Jahr 2013 bundesweit<br />

einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz<br />

einführen.<br />

Gesetzliche Grundlagen: Kindertagesstätten<br />

und Tagesfamilien sind ab einer bestimmten<br />

Betreuungsintensität gesamtschweizerisch<br />

der «Eidgenössischen<br />

Verordnung über die Aufnahme von Kindern<br />

zur Pflege und zur Adoption» (PAVO)<br />

und teilweise den kantonalen Gesetzen unterstellt.<br />

Die PAVO legt in einem allgemeinen<br />

Rahmen gesetzliche Richtlinien fest.<br />

Festgehalten wird beispielsweise, dass jede<br />

Krippe während mehr als fünf Halbtagen<br />

pro Woche geöffnet sein und mehr als fünf<br />

Betreuungsplätze anbieten muss, um bewilligt<br />

zu werden. Die einzelnen Institutionen<br />

verfügen über eine Aufsichts- und Bewilligungspflicht,<br />

für welche in der Regel<br />

die Vormundschaftsbehörden beziehungsweise<br />

vom Kanton bezeichnete Behörden<br />

zuständig sind. Für die Aufnahme von Kindern<br />

bei Tagesfamilien gilt eine Meldepflicht.<br />

Darüber hinaus verfügen die Kantone<br />

entweder über eigene Richtlinien für<br />

das Ausstellen einer Betriebsbewilligung<br />

oder orientieren sich an den Richtlinien des<br />

‚Schweizerischen Kindertagesstättenverbandes’<br />

(KiTaS).<br />

Finanzierung: Eltern müssen sich in allen<br />

Kantonen an den Kosten für einen Kinderbetreuungsplatz<br />

beteiligen. Die Tarifgestaltung<br />

ist jedoch unterschiedlich und die einzelnen<br />

Modelle variieren je nach Wohnort.<br />

In den öffentlichen, wie aber auch in den<br />

privaten und subventionierten Institutionen<br />

werden die Tarife jedoch in Abhängigkeit<br />

vom Einkommen der Eltern berechnet.<br />

In privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten<br />

bezahlen die Eltern den vollen<br />

Tarif. Besonders für Familien mit mittlerem<br />

4 Die Praxis der <strong>FBBE</strong> Schweiz: Organisation, Angebote und Personal<br />

Einkommen lohnt es sich unter diesen Bedingungen<br />

häufig nicht, ein Kind fremd betreuen<br />

zu lassen, da die Betreuungskosten<br />

die Mehreinnahmen durch einen Zweitverdienst<br />

fast vollständig verbrauchen (SECO,<br />

2005).<br />

Die relativ hohen Krippenkosten führen<br />

dazu, dass der Zugang zu den Angeboten<br />

nicht allen Familien offen steht. Die kantonalen<br />

Subventionen sollten jedoch eigentlich<br />

dazu dienen, die Elternbeiträge auf einem<br />

für alle erschwinglichen Niveau zu halten.<br />

Die reale Situation ist jedoch eine andere:<br />

Familienergänzende Kinderbetreuung<br />

wird heute auf zwei verschiedenen Märkten<br />

angeboten: auf einem offiziellen mit<br />

hohen Eintrittshürden und auf einem inoffiziellen.<br />

Der offizielle Markt mit starken<br />

Strukturregulierungen und entsprechenden<br />

Kosten wird finanziell über Subventionen<br />

stark unterstützt. Dieses regulierte Angebot<br />

reicht jedoch nicht aus, und es bestehen<br />

lange Warteschlangen nach Krippenplätzen.<br />

In dieser Situation liegt ein wesentlicher<br />

Grund für die mangelnde Passung<br />

von Angebot und Nachfrage. Aktuell<br />

erstellt das ‚Staatsekretariat für Wirtschaft’<br />

(SECO) in Zusammenarbeit mit dem BSV<br />

und dem ‚Institut für Politikstudien Interface<br />

Luzern’ eine Übersicht zur Familienfreundlichkeit<br />

der Finanzierung von <strong>FBBE</strong><br />

sowie (hinderlicher) Reglementierungen in<br />

allen Schweizer Kantonen.<br />

Um die staatliche Förderung zu optimieren,<br />

befürwortete der Bundesrat am 1. Oktober<br />

2007 eine Verordnungsänderung mit einem<br />

Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung.<br />

Neu sollen nicht mehr die Anbieter<br />

für die Bereitstellung eines bestimmten<br />

Angebots vom Staat subventioniert<br />

(Objektsubventionierung), sondern die Eltern<br />

direkt mittels eines Betreuungsgutscheins<br />

(Subjektsubventionierung) unterstützt<br />

werden. Im Rahmen von Pilotprojekten<br />

(z.B. im Kanton Luzern ab dem 1. April<br />

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