Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...
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fragenden Elternteilen einen Kinderbetreuungsplatz<br />
zur Verfügung zu stellen. Gleiches<br />
gilt für Länder wie Schweden oder<br />
Finnland, die allen Eltern per Gesetz einen<br />
Kinderbetreuungsplatz anbieten. Auch<br />
Deutschland wird im Jahr 2013 bundesweit<br />
einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz<br />
einführen.<br />
Gesetzliche Grundlagen: Kindertagesstätten<br />
und Tagesfamilien sind ab einer bestimmten<br />
Betreuungsintensität gesamtschweizerisch<br />
der «Eidgenössischen<br />
Verordnung über die Aufnahme von Kindern<br />
zur Pflege und zur Adoption» (PAVO)<br />
und teilweise den kantonalen Gesetzen unterstellt.<br />
Die PAVO legt in einem allgemeinen<br />
Rahmen gesetzliche Richtlinien fest.<br />
Festgehalten wird beispielsweise, dass jede<br />
Krippe während mehr als fünf Halbtagen<br />
pro Woche geöffnet sein und mehr als fünf<br />
Betreuungsplätze anbieten muss, um bewilligt<br />
zu werden. Die einzelnen Institutionen<br />
verfügen über eine Aufsichts- und Bewilligungspflicht,<br />
für welche in der Regel<br />
die Vormundschaftsbehörden beziehungsweise<br />
vom Kanton bezeichnete Behörden<br />
zuständig sind. Für die Aufnahme von Kindern<br />
bei Tagesfamilien gilt eine Meldepflicht.<br />
Darüber hinaus verfügen die Kantone<br />
entweder über eigene Richtlinien für<br />
das Ausstellen einer Betriebsbewilligung<br />
oder orientieren sich an den Richtlinien des<br />
‚Schweizerischen Kindertagesstättenverbandes’<br />
(KiTaS).<br />
Finanzierung: Eltern müssen sich in allen<br />
Kantonen an den Kosten für einen Kinderbetreuungsplatz<br />
beteiligen. Die Tarifgestaltung<br />
ist jedoch unterschiedlich und die einzelnen<br />
Modelle variieren je nach Wohnort.<br />
In den öffentlichen, wie aber auch in den<br />
privaten und subventionierten Institutionen<br />
werden die Tarife jedoch in Abhängigkeit<br />
vom Einkommen der Eltern berechnet.<br />
In privaten, nicht subventionierten Kindertagesstätten<br />
bezahlen die Eltern den vollen<br />
Tarif. Besonders für Familien mit mittlerem<br />
4 Die Praxis der <strong>FBBE</strong> Schweiz: Organisation, Angebote und Personal<br />
Einkommen lohnt es sich unter diesen Bedingungen<br />
häufig nicht, ein Kind fremd betreuen<br />
zu lassen, da die Betreuungskosten<br />
die Mehreinnahmen durch einen Zweitverdienst<br />
fast vollständig verbrauchen (SECO,<br />
2005).<br />
Die relativ hohen Krippenkosten führen<br />
dazu, dass der Zugang zu den Angeboten<br />
nicht allen Familien offen steht. Die kantonalen<br />
Subventionen sollten jedoch eigentlich<br />
dazu dienen, die Elternbeiträge auf einem<br />
für alle erschwinglichen Niveau zu halten.<br />
Die reale Situation ist jedoch eine andere:<br />
Familienergänzende Kinderbetreuung<br />
wird heute auf zwei verschiedenen Märkten<br />
angeboten: auf einem offiziellen mit<br />
hohen Eintrittshürden und auf einem inoffiziellen.<br />
Der offizielle Markt mit starken<br />
Strukturregulierungen und entsprechenden<br />
Kosten wird finanziell über Subventionen<br />
stark unterstützt. Dieses regulierte Angebot<br />
reicht jedoch nicht aus, und es bestehen<br />
lange Warteschlangen nach Krippenplätzen.<br />
In dieser Situation liegt ein wesentlicher<br />
Grund für die mangelnde Passung<br />
von Angebot und Nachfrage. Aktuell<br />
erstellt das ‚Staatsekretariat für Wirtschaft’<br />
(SECO) in Zusammenarbeit mit dem BSV<br />
und dem ‚Institut für Politikstudien Interface<br />
Luzern’ eine Übersicht zur Familienfreundlichkeit<br />
der Finanzierung von <strong>FBBE</strong><br />
sowie (hinderlicher) Reglementierungen in<br />
allen Schweizer Kantonen.<br />
Um die staatliche Förderung zu optimieren,<br />
befürwortete der Bundesrat am 1. Oktober<br />
2007 eine Verordnungsänderung mit einem<br />
Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung.<br />
Neu sollen nicht mehr die Anbieter<br />
für die Bereitstellung eines bestimmten<br />
Angebots vom Staat subventioniert<br />
(Objektsubventionierung), sondern die Eltern<br />
direkt mittels eines Betreuungsgutscheins<br />
(Subjektsubventionierung) unterstützt<br />
werden. Im Rahmen von Pilotprojekten<br />
(z.B. im Kanton Luzern ab dem 1. April<br />
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