Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...
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<strong>Grundlagenstudie</strong><br />
auf diesem Gebiet weiterzubilden gestärkt<br />
werden könne. Die Anfrage wurde bis zum<br />
Erscheinen unserer <strong>Grundlagenstudie</strong> noch<br />
nicht behandelt. Der Bundesrat beantragte<br />
im September 2008 die Ablehnung des Postulates.<br />
Rückzug des Gesetzesentwurfs über die<br />
Kinderbetreuung (projet de loi sur l’accueil<br />
des enfants, LAE): In Neuchâtel hat im August<br />
2008 das Initiativkomitee ,Un enfant,<br />
une place’ und die ,Association des communes<br />
neuchâteloises’ (ACN) den Rückzug<br />
des Gesetzesentwurfs über die Kinderbetreuung<br />
verlangt, welches durch das<br />
‚Département de la santé et des affaires<br />
sociales’ (DSAS) des Kantons Waadt vorgelegt<br />
worden war. Der Grund seiner Forderung<br />
war die in der Gesetzesvorlage vorgesehene<br />
Einführung des freien Marktes im<br />
Krippenwesen. Das Komitee befürchtete<br />
eine Konkurrenzsituation unter den <strong>FBBE</strong>-<br />
Einrichtungen, die sich negativ auf die Qualität<br />
der <strong>FBBE</strong> auswirken würde. Zusätzlich<br />
würde durch die Einführung von Betreuungsgutscheinen<br />
durch die Arbeitgeber<br />
eine Ungleichheit geschaffen: nicht ausserhäuslich<br />
berufstätige Eltern würden dadurch<br />
benachteiligt.<br />
HarmoS und die Haltung der Parteien<br />
Unerwartet hat der «Bundesbeschluss über<br />
die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen<br />
zur Bildung» (2006), welche Bund<br />
und Kantone zur Festlegung einheitlicher<br />
Eckwerte zum Ziel der hohen Qualität und<br />
Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz<br />
verpflichtet und zum HarmoS Konkordat<br />
geführt hat, der <strong>FBBE</strong>-Thematik besondere<br />
bildungs- und gesellschaftspolitische Brisanz<br />
verliehen. Umstritten ist nämlich die<br />
Bestimmung, wonach zwei Kindergartenjahre<br />
in den Kantonen, die dem HarmoS-<br />
Konkordat beitreten, obligatorisch werden 2<br />
2<br />
86<br />
Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn es<br />
von zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Dann<br />
gilt das Konkordat für diejenigen Kantone, wel-<br />
und der Eintritt in den Kindergarten oder<br />
die ‚Eingangsstufe’ damit gesamtschweizerisch<br />
auf das vollendete vierte Altersjahr<br />
festgelegt werden soll. Im Verlaufe des Jahres<br />
2008 hat sich gezeigt, wie sehr diese<br />
Frage die Gemüter erhitzt, wie hoch die<br />
Wogen gehen und wie unterschiedlich die<br />
Meinungen sind. Dies kommt besonders<br />
prägnant in den Haltungen der Parteien<br />
zum Ausdruck.<br />
Mit der Offensive für HarmoS «Bildung für<br />
die Zukunft» unterstützte die CVP im Jahr<br />
2008 die Harmonisierung der obligatorischen<br />
Schule in der Schweiz in allen Punkten.<br />
Sie betonte zudem den sozialen und<br />
wirtschaftlichen Aspekt der familienergänzenden<br />
Betreuung. Das liberale Komitee<br />
der FDP sprach sich im August 2008 mit der<br />
Initiative «Ja zu einer besseren Schulbildung»<br />
ebenso sehr für eine rasche Umsetzung<br />
der zwei obligatorischen Kindergartenjahre<br />
des HarmoS-Konkordates aus. In<br />
der familienergänzenden Kinderbetreuung<br />
plädierte sie für private Finanzierungskonzepte.<br />
Die CSP betonte vor allem die individuelle<br />
Förderung jedes Kindes und ist in<br />
diesem Sinne für die Einführung von Tagesstrukturen,<br />
in denen eine ganzheitliche Betreuung<br />
des Kindes gewährleistet werden<br />
kann. Während auch die CSP HarmoS unterstützte,<br />
zeigte sich die EVP gespalten<br />
und sprach sich tendenziell jedoch für<br />
einen obligatorischen Kindergartenbesuch<br />
(eventuell mit Austrittsmöglichkeit im ersten<br />
Jahr für einzelne Kinder) und für die<br />
Vorschulerziehung fremdsprachiger Kinder<br />
in geeigneter Form aus. Die EVP unterstützte<br />
die Wahlfreiheit der Eltern (ausserfamiliale<br />
oder innerfamiliale Betreuung), welche<br />
durch ein einheitliches Kindergeld pro<br />
Kind anstelle von Steuerabzügen und Zula-<br />
che es ratifiziert haben. Ab In-Kraft-Treten läuft<br />
eine sechsjährige Übergangsfrist. Innerhalb dieser<br />
Frist haben die Kantone die Anpassungen<br />
gemäss HarmoS vorzunehmen. Später beitretende<br />
Kantone haben sich an die gleiche Frist<br />
zu halten.