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Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...

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<strong>Grundlagenstudie</strong><br />

auf diesem Gebiet weiterzubilden gestärkt<br />

werden könne. Die Anfrage wurde bis zum<br />

Erscheinen unserer <strong>Grundlagenstudie</strong> noch<br />

nicht behandelt. Der Bundesrat beantragte<br />

im September 2008 die Ablehnung des Postulates.<br />

Rückzug des Gesetzesentwurfs über die<br />

Kinderbetreuung (projet de loi sur l’accueil<br />

des enfants, LAE): In Neuchâtel hat im August<br />

2008 das Initiativkomitee ,Un enfant,<br />

une place’ und die ,Association des communes<br />

neuchâteloises’ (ACN) den Rückzug<br />

des Gesetzesentwurfs über die Kinderbetreuung<br />

verlangt, welches durch das<br />

‚Département de la santé et des affaires<br />

sociales’ (DSAS) des Kantons Waadt vorgelegt<br />

worden war. Der Grund seiner Forderung<br />

war die in der Gesetzesvorlage vorgesehene<br />

Einführung des freien Marktes im<br />

Krippenwesen. Das Komitee befürchtete<br />

eine Konkurrenzsituation unter den <strong>FBBE</strong>-<br />

Einrichtungen, die sich negativ auf die Qualität<br />

der <strong>FBBE</strong> auswirken würde. Zusätzlich<br />

würde durch die Einführung von Betreuungsgutscheinen<br />

durch die Arbeitgeber<br />

eine Ungleichheit geschaffen: nicht ausserhäuslich<br />

berufstätige Eltern würden dadurch<br />

benachteiligt.<br />

HarmoS und die Haltung der Parteien<br />

Unerwartet hat der «Bundesbeschluss über<br />

die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen<br />

zur Bildung» (2006), welche Bund<br />

und Kantone zur Festlegung einheitlicher<br />

Eckwerte zum Ziel der hohen Qualität und<br />

Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz<br />

verpflichtet und zum HarmoS Konkordat<br />

geführt hat, der <strong>FBBE</strong>-Thematik besondere<br />

bildungs- und gesellschaftspolitische Brisanz<br />

verliehen. Umstritten ist nämlich die<br />

Bestimmung, wonach zwei Kindergartenjahre<br />

in den Kantonen, die dem HarmoS-<br />

Konkordat beitreten, obligatorisch werden 2<br />

2<br />

86<br />

Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn es<br />

von zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Dann<br />

gilt das Konkordat für diejenigen Kantone, wel-<br />

und der Eintritt in den Kindergarten oder<br />

die ‚Eingangsstufe’ damit gesamtschweizerisch<br />

auf das vollendete vierte Altersjahr<br />

festgelegt werden soll. Im Verlaufe des Jahres<br />

2008 hat sich gezeigt, wie sehr diese<br />

Frage die Gemüter erhitzt, wie hoch die<br />

Wogen gehen und wie unterschiedlich die<br />

Meinungen sind. Dies kommt besonders<br />

prägnant in den Haltungen der Parteien<br />

zum Ausdruck.<br />

Mit der Offensive für HarmoS «Bildung für<br />

die Zukunft» unterstützte die CVP im Jahr<br />

2008 die Harmonisierung der obligatorischen<br />

Schule in der Schweiz in allen Punkten.<br />

Sie betonte zudem den sozialen und<br />

wirtschaftlichen Aspekt der familienergänzenden<br />

Betreuung. Das liberale Komitee<br />

der FDP sprach sich im August 2008 mit der<br />

Initiative «Ja zu einer besseren Schulbildung»<br />

ebenso sehr für eine rasche Umsetzung<br />

der zwei obligatorischen Kindergartenjahre<br />

des HarmoS-Konkordates aus. In<br />

der familienergänzenden Kinderbetreuung<br />

plädierte sie für private Finanzierungskonzepte.<br />

Die CSP betonte vor allem die individuelle<br />

Förderung jedes Kindes und ist in<br />

diesem Sinne für die Einführung von Tagesstrukturen,<br />

in denen eine ganzheitliche Betreuung<br />

des Kindes gewährleistet werden<br />

kann. Während auch die CSP HarmoS unterstützte,<br />

zeigte sich die EVP gespalten<br />

und sprach sich tendenziell jedoch für<br />

einen obligatorischen Kindergartenbesuch<br />

(eventuell mit Austrittsmöglichkeit im ersten<br />

Jahr für einzelne Kinder) und für die<br />

Vorschulerziehung fremdsprachiger Kinder<br />

in geeigneter Form aus. Die EVP unterstützte<br />

die Wahlfreiheit der Eltern (ausserfamiliale<br />

oder innerfamiliale Betreuung), welche<br />

durch ein einheitliches Kindergeld pro<br />

Kind anstelle von Steuerabzügen und Zula-<br />

che es ratifiziert haben. Ab In-Kraft-Treten läuft<br />

eine sechsjährige Übergangsfrist. Innerhalb dieser<br />

Frist haben die Kantone die Anpassungen<br />

gemäss HarmoS vorzunehmen. Später beitretende<br />

Kantone haben sich an die gleiche Frist<br />

zu halten.

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