Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...
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fördernden Massnahmen hat die Regelungsdichte<br />
deutlich zugenommen. Aktuell<br />
erwähnen fast alle Deutschschweizer Kantone<br />
in ihren gesetzlichen Grundlagen die<br />
Förderung von Begabungen und Talenten.<br />
Auch im Tessin und in der Romandie verfügen<br />
die wenigsten Kantone über gesetzliche<br />
Grundlagen, welche speziell die Förderung<br />
von Begabungen betreffen. In den<br />
Schul- und Bildungsgesetzen sowie in weiteren<br />
Reglementen sind primär Massnahmen<br />
für Kinder mit schulischen Schwierigkeiten<br />
und/oder körperlichen und geistigen<br />
Beeinträchtigungen aufgeführt (Grossenbacher,<br />
2007). Im Tessin beispielsweise haben<br />
die zuständigen Behörden entschieden,<br />
keine spezifischen Strukturen und Einrichtungen<br />
für besonders begabte Kinder<br />
zu schaffen. Im Wesentlichen ist dies wohl<br />
dadurch begründet, dass es sich um relativ<br />
seltene Fälle handelt, die im Einzelnen näher<br />
betrachtet werden müssen. Abgesehen<br />
davon zeigt die Erfahrung wegen der zeitlich<br />
oft sehr ungleichmässigen Kindesentwicklung,<br />
dass Kinder, die als besonders<br />
begabt eingestuft wurden, sich um das<br />
zehnte Lebensjahr herum häufig wieder<br />
dem durchschnittlichen Entwicklungsstand<br />
annähern. In Sonderfällen wird nach eingehender<br />
Untersuchung die Genehmigung erteilt,<br />
eine oder zwei Klassen zu überspringen.<br />
Der einzige Kanton der Romandie,<br />
welcher seit Juni 2006 eine Verfügung betreffend<br />
hochbegabter Kinder kennt, ist der<br />
Jura. Diese Verfügung enthält Modalitäten<br />
zu den «sessions d’enrichissement» für<br />
Kinder mit einem Entwicklungsvorsprung.<br />
Festgelegt werden darin die Thematik der<br />
Begabungsförderung, die Abklärungen und<br />
die Angebote. Die Verfügung stützt sich auf<br />
das Schulgesetz, in dem schon die frühzeitige<br />
Einschulung und das Überspringen von<br />
Klassen geregelt sind. Neben einer frühzeitigen<br />
Einschulung werden weitere Massnahmen<br />
aufgeführt. Dazu gehören der<br />
punktuelle Einsatz einer pädagogischen Beratungslehrperson,<br />
die Unterrichtsdifferen-<br />
5 <strong>FBBE</strong> für alle? Benachteiligte junge Kinder in der Schweiz<br />
zierung sowie der Besuch bestimmter Fächer<br />
in einer höheren Klasse.<br />
Fördermassnahmen<br />
Traditionell werden verschiedene Massnahmen<br />
unterschieden. Diese werden differenziert<br />
nach Akzeleration (z.B. frühzeitige<br />
Einschulung) und nach Anreicherung<br />
(z.B. zusätzliche individuelle oder gruppenbezogene<br />
Förderung). Die Kantone folgen<br />
dabei fast durchgehend dem Grundsatz,<br />
Begabungsförderung in den Regelunterricht<br />
zu integrieren und Heterogenität als<br />
zentrale Leitidee eines an die je individuellen<br />
Lernvoraussetzungen angepassten Unterrichts<br />
zu verstehen. Auch im Hinblick auf<br />
eine Förderung von jungen Kindern gilt bislang<br />
mehrheitlich und erfolgreich das Prinzip<br />
der Integration. Darauf verweisen die<br />
Evaluationsbefunde der Grund-/Basisstufe<br />
(Moser, Bayer & Berweger, 2008; Vogt et<br />
al., 2008; vgl. auch Grossenbacher, 2008).<br />
Akzelerative Massnahmen scheinen jedoch<br />
kaum verwirklicht zu werden. Zum Einen<br />
verweist Grossenbacher (2008) mit Bezug<br />
auf die Evaluation des EDK-Ost 4bis8-Projektes<br />
darauf, dass von einer kürzeren<br />
Durchlaufzeit oder von einem Klassenüberspringen<br />
kaum Gebrauch gemacht wird,<br />
wohl jedoch von einer verlängerten Durchlaufzeit.<br />
Offensichtlich orientieren sich<br />
auch Lehrpersonen der Grund-/Basisstufe<br />
nach wie vor eher an sozialen Merkmalen<br />
als am Lern- und Leistungsstand sowie am<br />
Entwicklungspotenzial der Kinder. Dies<br />
spiegelt sich auch in der traditionellen<br />
Möglichkeit zur früheren Einschulung, die<br />
in der Schweiz in den meisten Kantonen<br />
möglich ist und zu der entsprechende Regelungen<br />
vorliegen (LU, NW, OW, SZ, UR,<br />
ZG, AG, BE, BL, BS, SO, AI, AR, GL, GR, SG,<br />
SH, TG, ZH, FL, sowie in den deutschsprachigen<br />
Teilen von FR und VS). Trotzdem<br />
werden lediglich zwischen 4% und 7% der<br />
Kinder früher eingeschult, im Gegensatz zu<br />
ca. 15% bis 20% der Kinder, welche einer<br />
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