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Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...

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fördernden Massnahmen hat die Regelungsdichte<br />

deutlich zugenommen. Aktuell<br />

erwähnen fast alle Deutschschweizer Kantone<br />

in ihren gesetzlichen Grundlagen die<br />

Förderung von Begabungen und Talenten.<br />

Auch im Tessin und in der Romandie verfügen<br />

die wenigsten Kantone über gesetzliche<br />

Grundlagen, welche speziell die Förderung<br />

von Begabungen betreffen. In den<br />

Schul- und Bildungsgesetzen sowie in weiteren<br />

Reglementen sind primär Massnahmen<br />

für Kinder mit schulischen Schwierigkeiten<br />

und/oder körperlichen und geistigen<br />

Beeinträchtigungen aufgeführt (Grossenbacher,<br />

2007). Im Tessin beispielsweise haben<br />

die zuständigen Behörden entschieden,<br />

keine spezifischen Strukturen und Einrichtungen<br />

für besonders begabte Kinder<br />

zu schaffen. Im Wesentlichen ist dies wohl<br />

dadurch begründet, dass es sich um relativ<br />

seltene Fälle handelt, die im Einzelnen näher<br />

betrachtet werden müssen. Abgesehen<br />

davon zeigt die Erfahrung wegen der zeitlich<br />

oft sehr ungleichmässigen Kindesentwicklung,<br />

dass Kinder, die als besonders<br />

begabt eingestuft wurden, sich um das<br />

zehnte Lebensjahr herum häufig wieder<br />

dem durchschnittlichen Entwicklungsstand<br />

annähern. In Sonderfällen wird nach eingehender<br />

Untersuchung die Genehmigung erteilt,<br />

eine oder zwei Klassen zu überspringen.<br />

Der einzige Kanton der Romandie,<br />

welcher seit Juni 2006 eine Verfügung betreffend<br />

hochbegabter Kinder kennt, ist der<br />

Jura. Diese Verfügung enthält Modalitäten<br />

zu den «sessions d’enrichissement» für<br />

Kinder mit einem Entwicklungsvorsprung.<br />

Festgelegt werden darin die Thematik der<br />

Begabungsförderung, die Abklärungen und<br />

die Angebote. Die Verfügung stützt sich auf<br />

das Schulgesetz, in dem schon die frühzeitige<br />

Einschulung und das Überspringen von<br />

Klassen geregelt sind. Neben einer frühzeitigen<br />

Einschulung werden weitere Massnahmen<br />

aufgeführt. Dazu gehören der<br />

punktuelle Einsatz einer pädagogischen Beratungslehrperson,<br />

die Unterrichtsdifferen-<br />

5 <strong>FBBE</strong> für alle? Benachteiligte junge Kinder in der Schweiz<br />

zierung sowie der Besuch bestimmter Fächer<br />

in einer höheren Klasse.<br />

Fördermassnahmen<br />

Traditionell werden verschiedene Massnahmen<br />

unterschieden. Diese werden differenziert<br />

nach Akzeleration (z.B. frühzeitige<br />

Einschulung) und nach Anreicherung<br />

(z.B. zusätzliche individuelle oder gruppenbezogene<br />

Förderung). Die Kantone folgen<br />

dabei fast durchgehend dem Grundsatz,<br />

Begabungsförderung in den Regelunterricht<br />

zu integrieren und Heterogenität als<br />

zentrale Leitidee eines an die je individuellen<br />

Lernvoraussetzungen angepassten Unterrichts<br />

zu verstehen. Auch im Hinblick auf<br />

eine Förderung von jungen Kindern gilt bislang<br />

mehrheitlich und erfolgreich das Prinzip<br />

der Integration. Darauf verweisen die<br />

Evaluationsbefunde der Grund-/Basisstufe<br />

(Moser, Bayer & Berweger, 2008; Vogt et<br />

al., 2008; vgl. auch Grossenbacher, 2008).<br />

Akzelerative Massnahmen scheinen jedoch<br />

kaum verwirklicht zu werden. Zum Einen<br />

verweist Grossenbacher (2008) mit Bezug<br />

auf die Evaluation des EDK-Ost 4bis8-Projektes<br />

darauf, dass von einer kürzeren<br />

Durchlaufzeit oder von einem Klassenüberspringen<br />

kaum Gebrauch gemacht wird,<br />

wohl jedoch von einer verlängerten Durchlaufzeit.<br />

Offensichtlich orientieren sich<br />

auch Lehrpersonen der Grund-/Basisstufe<br />

nach wie vor eher an sozialen Merkmalen<br />

als am Lern- und Leistungsstand sowie am<br />

Entwicklungspotenzial der Kinder. Dies<br />

spiegelt sich auch in der traditionellen<br />

Möglichkeit zur früheren Einschulung, die<br />

in der Schweiz in den meisten Kantonen<br />

möglich ist und zu der entsprechende Regelungen<br />

vorliegen (LU, NW, OW, SZ, UR,<br />

ZG, AG, BE, BL, BS, SO, AI, AR, GL, GR, SG,<br />

SH, TG, ZH, FL, sowie in den deutschsprachigen<br />

Teilen von FR und VS). Trotzdem<br />

werden lediglich zwischen 4% und 7% der<br />

Kinder früher eingeschult, im Gegensatz zu<br />

ca. 15% bis 20% der Kinder, welche einer<br />

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