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Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...

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ge haben zum Ziel, gleiche Arbeitsbedingungen<br />

und Stellenbesetzungen aufgrund<br />

der entsprechenden Aus- beziehungsweise<br />

Vorbildung durch Rahmenvereinbarungen<br />

zwischen Arbeitsgeber- und Arbeitnehmerverbänden<br />

für alle in diesem Bereich Tätigen<br />

zu schaffen, die damit auch der Qualität<br />

der Einrichtungen und dem Wohl des<br />

Kindes zu Gute kommen. Aktuell gibt es allerdings<br />

noch keine gesamtschweizerisch<br />

gültige Lösung. Obwohl Gesamtarbeitsverträge<br />

vor allem in der Romandie bereits relativ<br />

verbreitet sind oder zumindest aufgrund<br />

der Empfehlungen der ‚Services<br />

chargés de la petite enfance’ eine beträchtliche<br />

Orientierungsfunktion haben, sind Bemühungen<br />

unter Federführung des<br />

‚Schweizerischen Verband des Personals<br />

öffentlicher Dienste’ (vpod) auch in der<br />

Deutschschweiz und im Tessin im Gang.<br />

Damit ein Gesamtarbeitsvertrag sinnvoll<br />

ist, muss eine vertragliche Abmachung zwischen<br />

Kita-Personal und Arbeitgeber getroffen<br />

werden. Bislang ungeklärt ist jedoch,<br />

wer den Arbeitgeber vertritt, wenn<br />

Angestellte in Kindertagesstätten von unterschiedlichen<br />

Arbeitgebern angestellt<br />

werden können (Kirchengemeinde, Unternehmen,<br />

durch die Einrichtung selbst,<br />

wenn Eltern diese selbst gegründet haben<br />

etc.).<br />

Kindergarten, école enfantine und<br />

scuola dell'infanzia<br />

Vorschulinstitutionen werden heute zum<br />

kantonal geregelten Vorschulbereich gezählt.<br />

Ihr Besuch ist mehrheitlich freiwillig<br />

und dauert je nach Kanton ein, zwei oder<br />

drei Jahre. Laut einer Kantonsumfrage der<br />

EDK besuchten 86% der Kinder in der<br />

Schweiz eine Vorschulinstitution während<br />

zwei Jahren. In nahezu allen Kantonen<br />

(ausser im Kanton Wallis) besteht für die<br />

jeweiligen Gemeinden das Obligatorium,<br />

einen Kindergarten, eine école enfantine<br />

oder eine scuola dell’infanzia anzubieten.<br />

4 Die Praxis der <strong>FBBE</strong> Schweiz: Organisation, Angebote und Personal<br />

Im Kanton Tessin gilt das Angebotsobligatorium<br />

bereits für Kinder ab drei Jahren. Im<br />

Schuljahr 2008/09 verfügten zehn Kantone<br />

über ein einjähriges Besuchsobligatorium:<br />

Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden,<br />

Basel-Landschaft, Glarus, Luzern,<br />

Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen,<br />

Schwyz und Zug und vier Kantone (BS, ZH,<br />

TG und SG) über ein zweijähriges Obligatorium.<br />

Es fällt auf, dass es sich dabei insbesondere<br />

um Kantone aus der Deutschschweiz<br />

handelt. Die Kantone in der Romandie<br />

(ausser Wallis und Fribourg) besitzen<br />

alle ein zweijähriges Angebotsobligatorium.<br />

In der Schweiz besuchten im Schuljahr<br />

2006/07 152’381 Kinder zwischen zwei und<br />

sechs Jahren den Kindergarten, die école<br />

enfantine oder die scuola dell’infanzia (BfS,<br />

2008). Gemäss Abbildung 4.5 handelt es<br />

sich dabei um 3% Zweijährige, 4% Dreijährige,<br />

19% Vierjährige, 44% Fünfjährige und<br />

30% Sechsjährige. Die Kantone Tessin, Genf<br />

und Waadt verfügen im Vergleich zur übrigen<br />

Schweiz (3.2%) mit 31.4% (TI), 45.3%<br />

(GE) und 20.1% (VD) über die höchsten effektiven<br />

Kindergartenbesuchszahlen der<br />

Dreijährigen im Schuljahr 2006/07. Im Kanton<br />

Tessin wird davon ausgegangen, dass<br />

aktuell ca. 60% der Dreijährigen die scuola<br />

dell’infanzia besuchen. Gesamtschweizerisch<br />

nimmt der Besuch einer Vorschulinstitution<br />

mit dem Alter der Kinder zwischen<br />

zwei und fünf Jahren zu (vgl. dazu im Anhang<br />

Tabelle 4.3a).<br />

Gesetzliche Grundlagen und Trägerschaft:<br />

Der Kindergarten, die école enfantine und<br />

die scuola dell’infanzia gehören zum politischen<br />

und administrativen Teil des Bildungswesens<br />

und sind der jeweiligen kantonalen<br />

(Schul-)Gesetzgebung unterstellt.<br />

Die einzelnen Kantone treten als Träger auf<br />

oder verpflichten in der Mehrheit der Fälle<br />

die jeweiligen (Schul)-Gemeinden oder Gemeindeverbände<br />

Vorschulinstitutionen anzubieten.<br />

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