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Grundlagenstudie FBBE - Finalversion (edit 13032009 ...

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<strong>Grundlagenstudie</strong><br />

2009) sollen Finanzierungswechsel und<br />

Gutscheinsystem getestet werden.<br />

Qualitätssicherung: Dass die Qualität eines<br />

vorschulischen Angebots eine entscheidende<br />

Rolle für eine positive kognitive und soziale<br />

Entwicklung des Kindes spielt, ist hinlänglich<br />

bekannt. Heute gilt, dass sich gute<br />

Institutionen im Vorschulbereich durch drei<br />

Qualitäten auszeichnen: durch die Strukturqualität<br />

(Gruppengrösse, Betreuungsschlüssel,<br />

Qualifikationsniveau des Fachpersonals);<br />

durch die pädagogische Prozessqualität<br />

(Interaktion der Kinder mit Betreuungspersonen,<br />

soziale Beziehung zwischen<br />

den Kindern, räumlich-materiale<br />

Umwelt) und durch die Orientierungsqualität<br />

(Werte, Orientierungen, Haltungen der<br />

Betreuungsperson). Weil die PAVO Qualitätsfragen<br />

kaum regelt, orientieren sich<br />

70% der Schweizer Institutionen an den im<br />

März 2008 neu aufgelegten Richtlinien des<br />

KiTaS. Diese fokussieren in erster Linie auf<br />

die Strukturqualität, da deren Einhaltung<br />

und Umsetzung als Grundlage für Aufnahme<br />

und Verbleib im Verband bedingen. Daneben<br />

existieren jedoch auch Hinweise zu<br />

relevanten Kriterien der Prozessqualität<br />

und den Inhalten eines pädagogischen<br />

Konzeptes (Aussagen über Art und Weise<br />

der Betreuung, Pflege, Bildung, Integration,<br />

Förderung, Chancengerechtigkeit, Erziehung<br />

und Prävention). Allerdings bleibt es<br />

den einzelnen Betrieben überlassen, wie<br />

diese beiden Bereiche dokumentiert und<br />

umgesetzt werden. Zurzeit existieren keine<br />

wissenschaftlichen Studien, welche empirisch<br />

und auf Bundesebene die Prozessqualität<br />

von <strong>FBBE</strong>-Angeboten untersuchen.<br />

Über die Frage, wie qualitativ hochstehend<br />

familienergänzende Angebote tatsächlich<br />

sind, kann somit nur spekuliert werden.<br />

Dass die Schweiz jedoch in Bezug auf die<br />

Strukturqualität führend ist, zeigt ein Vergleich<br />

der Standards des Kinderbetreuungsnetzwerks<br />

der EU (1996) in Tabelle 4.1<br />

42<br />

mit den Richtlinien von KiTaS (2008). Obwohl<br />

die Angaben nur mit Vorbehalten direkt<br />

einander gegenüber zu stellen sind<br />

und die effektive Umsetzung der Vorgaben<br />

in der Praxis variieren dürfte, verfügt die<br />

Schweiz im internationalen Vergleich über<br />

strengere Strukturqualitätsstandards als<br />

diejenigen des europäischen Kinderbetreuungsnetzwerks.<br />

Die EU-Standards beinhalten<br />

Richtwerte zum Alter der Kinder, dem<br />

Personalschlüssel sowie zur altershomogenen<br />

Gruppengrösse. Die Richtlinien von Ki-<br />

TaS beziehen sich dagegen in erster Linie<br />

auf altersheterogene Gruppen. Sie berücksichtigen<br />

die Zusammensetzung der Gruppe,<br />

das Alter der Kinder und deren spezifische<br />

Bedürfnisse mittels eines Betreuungsfaktorensystems.<br />

Die einzelnen Betreuungsfaktorenpunkte<br />

verteilen sich wie folgt:<br />

Kinder bis 18 Monate Faktor 1.5, Kinder<br />

mit besonderen Bedürfnissen Faktor grösser<br />

als 1, Kindergarten-/Grund-/Basisstufenkinder<br />

Faktor 0.75 und Schulkinder Faktor<br />

0.5. Die Richtzahl für eine altersgemischte<br />

Gruppe beträgt zehn bis zwölf<br />

Plätze, wofür je nach Faktorengewichtung<br />

der Kinder mindestens zwei betreuende<br />

Personen, davon eine ausgebildete Fachperson,<br />

zur Verfügung stehen müssen. Somit<br />

kommen auf eine Betreuungsperson<br />

fünf bis sechs Betreuungsfaktorenpunkte.<br />

Einschränkend muss allerdings berücksichtigt<br />

werden, dass die Anzahl der Kinder in<br />

den Betreuungseinrichtungen je nach Wochentag<br />

und Tageszeit schwankt, weshalb<br />

diese Richtlinien in Stosszeiten überschritten<br />

werden können.<br />

Des Weiteren wird in den schweizerischen<br />

Richtlinien darauf hingewiesen, dass eine<br />

gewisse Betreuungsstabilität eine minimale<br />

Präsenzzeit von zwei Tagen pro Woche erfordert<br />

und unter Berücksichtigung der<br />

kindlichen Bedürfnisse eine maximale Präsenszeit<br />

in der Kita von 45 Stunden pro<br />

Woche nicht überschritten werden soll.

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