Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Private Equity in Familienunternehmen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6<br />
3. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung: Gesellschaftsvertrag<br />
a. Zustimmungsvorbehalte für den M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter waren <strong>in</strong> den<br />
meisten Fällen Vertragsbestandteil. Sonderrechte für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />
Gesellschaft, die bei schlechter Unternehmensentwicklung greifen, wurden<br />
dagegen nur vere<strong>in</strong>zelt e<strong>in</strong>gesetzt. Die Zustimmungspflicht zur F<strong>in</strong>anz-<br />
und Investitionsplanung diente den Investoren als zentrales Instrument<br />
der E<strong>in</strong>flussnahme.<br />
b. Falls noch nicht vorhanden, wurde <strong>in</strong> allen befragten GmbHs und Personengesellschaften<br />
e<strong>in</strong> Beirat implementiert. Der Großteil der Beiräte bestand<br />
aus drei Mitgliedern; davon besetzte die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />
immer e<strong>in</strong>e Position. Die <strong>Familienunternehmen</strong> bewerteten die<br />
Beiratsarbeit mehrheitlich positiv. Die Funktion des Sparr<strong>in</strong>gspartners<br />
war für sie die wichtigste Aufgabe des Beirats.<br />
c. Klare Regelungen zur Ergebnisverwendung und Ausschüttungspolitik<br />
waren aufgrund der potenziell divergierenden Interessen zwischen <strong>Familienunternehmen</strong><br />
und <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft sehr wichtig.<br />
4. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung: Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
a. Regelungen zum Ausstieg der Investoren s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />
verankert. Vorerwerbsrechte wurden dar<strong>in</strong> selten<br />
festgehalten, Mitveräußerungsrechte dagegen häufiger. <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften<br />
bestanden oftmals auf die Verankerung des Mitnahmerechts<br />
(Drag-along). Dieses diente aber eher zur Stärkung der Verhandlungsposition<br />
als zum erzwungenen Verkauf des Unternehmens.<br />
b. Vordef<strong>in</strong>ierte Kauf- und Verkaufsoptionen waren übliche Instrumente,<br />
um <strong>Familienunternehmen</strong> den Rückkauf der Anteile zu ermöglichen.<br />
Gleichzeitig gaben sie beiden Parteien Planungssicherheit bezüglich des<br />
Ausstiegs.<br />
5. Auswirkungen auf das Unternehmen<br />
a. Die größten Auswirkungen auf das Unternehmen existierten <strong>in</strong> den Bereichen<br />
Corporate Governance, Controll<strong>in</strong>g und Report<strong>in</strong>g sowie <strong>in</strong> der<br />
F<strong>in</strong>anzierung. Die <strong>Familienunternehmen</strong> profitierten <strong>in</strong>sbesondere von<br />
der Professionalisierung der Unternehmensführung, der Objektivierung<br />
von Entscheidungen und dem Know-how der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften.<br />
Auswirkungen auf das Management variierten sehr stark. Effekte<br />
auf die Außenwirkung wurden selten beobachtet. In e<strong>in</strong>zelnen Fällen<br />
berichteten <strong>Familienunternehmen</strong> sogar von positiven Signalen nach<br />
außen.