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Private Equity in Familienunternehmen

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3. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung: Gesellschaftsvertrag<br />

a. Zustimmungsvorbehalte für den M<strong>in</strong>derheitsgesellschafter waren <strong>in</strong> den<br />

meisten Fällen Vertragsbestandteil. Sonderrechte für die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-<br />

Gesellschaft, die bei schlechter Unternehmensentwicklung greifen, wurden<br />

dagegen nur vere<strong>in</strong>zelt e<strong>in</strong>gesetzt. Die Zustimmungspflicht zur F<strong>in</strong>anz-<br />

und Investitionsplanung diente den Investoren als zentrales Instrument<br />

der E<strong>in</strong>flussnahme.<br />

b. Falls noch nicht vorhanden, wurde <strong>in</strong> allen befragten GmbHs und Personengesellschaften<br />

e<strong>in</strong> Beirat implementiert. Der Großteil der Beiräte bestand<br />

aus drei Mitgliedern; davon besetzte die <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft<br />

immer e<strong>in</strong>e Position. Die <strong>Familienunternehmen</strong> bewerteten die<br />

Beiratsarbeit mehrheitlich positiv. Die Funktion des Sparr<strong>in</strong>gspartners<br />

war für sie die wichtigste Aufgabe des Beirats.<br />

c. Klare Regelungen zur Ergebnisverwendung und Ausschüttungspolitik<br />

waren aufgrund der potenziell divergierenden Interessen zwischen <strong>Familienunternehmen</strong><br />

und <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaft sehr wichtig.<br />

4. Ausgestaltung der M<strong>in</strong>derheitsbeteiligung: Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

a. Regelungen zum Ausstieg der Investoren s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> der Gesellschaftervere<strong>in</strong>barung<br />

verankert. Vorerwerbsrechte wurden dar<strong>in</strong> selten<br />

festgehalten, Mitveräußerungsrechte dagegen häufiger. <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften<br />

bestanden oftmals auf die Verankerung des Mitnahmerechts<br />

(Drag-along). Dieses diente aber eher zur Stärkung der Verhandlungsposition<br />

als zum erzwungenen Verkauf des Unternehmens.<br />

b. Vordef<strong>in</strong>ierte Kauf- und Verkaufsoptionen waren übliche Instrumente,<br />

um <strong>Familienunternehmen</strong> den Rückkauf der Anteile zu ermöglichen.<br />

Gleichzeitig gaben sie beiden Parteien Planungssicherheit bezüglich des<br />

Ausstiegs.<br />

5. Auswirkungen auf das Unternehmen<br />

a. Die größten Auswirkungen auf das Unternehmen existierten <strong>in</strong> den Bereichen<br />

Corporate Governance, Controll<strong>in</strong>g und Report<strong>in</strong>g sowie <strong>in</strong> der<br />

F<strong>in</strong>anzierung. Die <strong>Familienunternehmen</strong> profitierten <strong>in</strong>sbesondere von<br />

der Professionalisierung der Unternehmensführung, der Objektivierung<br />

von Entscheidungen und dem Know-how der <strong>Private</strong>-<strong>Equity</strong>-Gesellschaften.<br />

Auswirkungen auf das Management variierten sehr stark. Effekte<br />

auf die Außenwirkung wurden selten beobachtet. In e<strong>in</strong>zelnen Fällen<br />

berichteten <strong>Familienunternehmen</strong> sogar von positiven Signalen nach<br />

außen.

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